Dinslaken Stadtwerke: Ein Fall fürs Arbeitsgericht

Dinslaken · 25 Jahre ist er im Unternehmen beschäftigt. Im Februar flatterten ihm dann gleich fünf Abmahnungen ins Haus. Das will ein Hauptabteilungsleiter der Stadtwerke nicht hinnehmen. Der Fall beschäftigte gestern das Arbeitsgericht.

Seit dem 1. Juli haben Dinslakens Stadtwerke mit Josef Kremer einen weiteren Geschäftsführer, der das Amt alleine übernehmen wird, wenn der bisherige Chef Dr. Thomas Götz im September in den Ruhestand geht. Der neue Mann begann offenbar recht zügig, Weichen für die künftige Organisation des Unternehmens zu stellen. Und damit fing der Ärger für Hauptabteilungsleiter Klaus-Dieter Lottkus an - zumindest sieht er das so. Denn der neue Geschäftsführer beschnitt seinen Aufgabenbereich, nahm ihm die Revision weg. Jetzt ist Lottkus noch für den Einkauf und den IT-Bereich zuständig. Lottkus sieht darin eine Degradierung. Die Ursache vermutet er darin, dass er häufiger Meinungsverschiedenheiten mit Kremer hatte, als dieser selbst noch Hauptabteilungsleiter war. Lottkus wandte sich an Bürgermeister Dr. Michael Heidinger als Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Erst nach mehrmaligem Drängen kam es dann, so stellte es gestern Lottkus' Rechtsanwalt Dr. Oliver von Gerkan vor dem Arbeitsgericht in Wesel dar, zu einer Sitzung des mit Politikern besetzten Personalausschusses, dem ebenfalls der Bürgermeister vorsitzt. Lottkus stellte dort seine Sicht der Dinge dar. Das Gremium hörte danach auch den neuen Geschäftsführer. Danach kam es zu den Abmahnungen. Zunächst war sogar eine Kündigung im Gespräch. Begründet wurden die Abmahnungen damit, dass Lottkus vor dem Personalausschuss unhaltbare Vorwürfe gegen den neuen Geschäftsführer erhoben habe.

Dr. Thomas Götz, der zusammen mit Rechtsanwalt Manfred Ehlers vom Büro Spieker und Jäger aus Dortmund die Stadtwerke beim gestrigen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht vertrat, erklärte, dass es völlig normal sei, wenn ein neuer Geschäftsführer die Organisation im Unternehmen neu sortiere, dass Lottkus immer noch einen bedeutenden Aufgabenbereich zu betreuen habe und auch keinerlei finanzielle Einbußen habe hinnehmen müssen. Während dieses Vorgeplänkels machte der Richter allerdings schon klar, dass er die mögliche Vorgeschichte als unerheblich für den gestrigen Termin betrachte. Es ging ihm ausschließlich um die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen. Da allerdings formulierte er deutliche Zweifel. So war eine Abmahnung damit begründet, dass Lottkus behauptet habe, Kremer habe einen Revisionsbericht eigenmächtig verändert. Worin denn diese Veränderung gelegen habe, wollte der Richter wissen und wies daraufhin, dass es ja schon ein Unterschied sei, ob die Zeichensetzung oder inhaltliche Veränderungen vorgenommen worden seien. Diese Frage konnten ihm die Stadtwerkevertreter allerdings nicht beantworten. Wie auch bei den Begründungen anderer Abmahnungen wunderte es den Richter, dass nicht konkret nachgefragt worden sei. Wenn jemand - zumal in einem internen Gremium des Unternehmens - sage, dass etwas nicht in Ordnung sei, dann frage man doch erst einmal, was genau nicht in Ordnung sei, bevor man Abmahnungen losschicke.

Es scheine, so schilderte er seinen Eindruck, als sei bei den Abmahnungen "voreilig" und "pauschal draufgehauen" worden. Einig waren sich die streitenden Parteien allerdings, dass sich das Arbeitsverhältnis, wie der Richter formulierte, "nicht mehr befrieden lässt". Sein Vorschlag zur Güte. Ohne die Abmahnungen zu akzeptieren, soll Lottkus hinnehmen, dass sie für neun Monate in seiner Personalakte verbleiben, dann aber gelöscht werden. Eine Alternative zu diesem Kompromiss wäre ein gerichtliches Mediationsverfahren oder eben eine Verhandlung, bei der dann alle Themen aufs Tapet kommen und Zeugen gehört werden. Bis zum 14. Mai haben die Parteien Zeit, sich zu erklären. Die Vertreter der Stadtwerke erklärten, dass sie das Thema mit dem Personalausschuss klären wollten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort