Voerde Stadt kann im Zweifelsfall Duldung aussprechen

Voerde · Entdeckt man einen ohne Genehmigung errichteten Bau, kann auch der Totalabriss gefordert werden.

 Wilfried Limke

Wilfried Limke

Foto: H. Kempken

Was eine Stadt unternehmen kann, wenn sie Hinweise auf Schwarzbauten erhält, hat Baudezernent Wilfried Limke erläutert.

All das, was ohne Genehmigung errichtet worden ist, sei als Schwarzbau anzusehen. In jedem Fall müsse aber geschaut werden, warum etwas nicht genehmigt werden konnte. "Dass ein ganzes Wohnhaus ohne Genehmigung errichtet worden ist, habe ich noch nicht erlebt", so Limke. Häufig geht es um Anbauten, oft verbunden mit einer Nutzungsänderung.

Jeden Fall schaue sich die Verwaltung an, prüfe, ob ein Bau nicht doch genehmigungsfähig ist, ob das Problem durch einen Bauantrag aus der Welt geschafft werden könnte. Es gibt aber auch einzelne Fälle, so Limke, in denen doch wieder zurückgebaut werden musste. Als Beispiel nennt er Dacherweiterungen mit Gauben. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, wurde der Rückbau gefordert.

Zudem habe die Verwaltung die Möglichkeit, eine Duldung auszusprechen, wenn etwas mit dem Bebauungsplan nicht in Einklang zu bringen sei. Duldung bedeutet aber auch, dass nichts verändert werden darf. Sie erlischt bei einem Eigentümerwechsel, wenn die Immobilie veräußert wird. Limke: "Ich bin aber kein Freund davon, sie lässt zu, was nicht zulässig ist."

Entdeckt man einen ohne Genehmigung errichteten Bau, scheue er sich auch nicht davor, einen Totalabriss zu fordern. Mitarbeiter der Verwaltung sind unterwegs, es gibt Abnahmen.

Sollte dabei etwas festgestellt werden, gibt es eine Anhörung. Und jede genehmigte Anlage sei in den Bauakten dokumentiert.

(mt)
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