Kolumne: Anstoss Zwei verschiedene Gerichtsbarkeiten

Dinslaken · Am 11. November des vergangenen Jahres war das Spiel der Fußball-Bezirksliga zwischen Viktoria Wehofen und DJK Vierlinden abgebrochen worden, nachdem es nach einem Platzverweis für einen Wehofener Spieler zu Tätlichkeiten gekommen war. Der Fußballer der Viktoria war danach in der Verhandlung vor der zuständigen Spruchkammer des Verbandes mit einer Sperre von vier Monaten belegt worden. Er ist inzwischen wieder aktiv. Eingeleitet wurde zudem ein Strafverfahren, in dem der Trainer der DJK als Nebenkläger auftrat. Nach umfangreichen Ermittlungen der zuständigen Polizeibehörde Dinslaken - die Anlage von Viktoria Wehofen liegt auf Dinslakener Gebiet - wurden im Vorverfahren Zeugen vernommen und die während des Spiels erstellten Videoaufnahmen ausgewertet. Zudem wurden drei weitere Personen aus dem Wehofener Umfeld angeklagt. Nach Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens wurde der während des Spiels des Feldes verwiesene Wehofener Kicker wegen Körperverletzung beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall unter Verwarnung mit Strafvorbehalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro verurteilt. Die Strafe wurde unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.

Während die Spruchkammer des Verbandes in der Verhandlung die erstellten Videoaufnahmen nicht zuließ und nach widersprüchlichen Aussagen zu einem relativ milden Urteil kam, wurde im Strafverfahren nach sorgfältigen Recherchen also konsequent geurteilt. Das sollte beim Verband zum Nachdenken anregen, denn die immer mehr ausufernde Gewalt auf unseren Fußballplätzen gehört im Keim erstickt.

BERND VENNEMANN

(RP)
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