Gebühren in Dinslaken Baukran, Container und Co. – mit diesen Kosten müssen Bürger rechnen

Dinslaken · Wer auf einer öffentlichen Straße beispielsweise einen Container abstellen will, benötigt dafür eine Genehmigung. Diese ist rechtzeitig vorher zu beantragen. Außerdem werden für die Sondernutzung Gebühren fällig.

 Weil der Baukran auf der Fahrbahn steht, ist eine von zwei Zufahrten der Magdalenenstraße in Dinslaken bereits seit Wochen gesperrt.

Weil der Baukran auf der Fahrbahn steht, ist eine von zwei Zufahrten der Magdalenenstraße in Dinslaken bereits seit Wochen gesperrt.

Foto: Heinz Schild

Ein Baukran steht seit Wochen mitten auf der Magdalenenstraße, die deshalb gesperrt ist. Denn auf dem Eckgrundstück zur Hedwigstraße entsteht ein Mehrfamilienhaus mit 13 Wohnungen samt Tiefgarage. Wegen der Größe der Baugrube blieb auf dem Baustellengrundstück kein Platz, um den Kran dort aufzustellen. Also musste er auf der Straße aufgebaut werden und steht nun dort. Allerdings ist die Inanspruchnahme der öffentlichen Straße nicht kostenfrei, dafür fallen Gebühren an, die an die Kommune zu zahlen sind, weil es sich um eine Sondernutzung handelt. Und das gilt auch für andere Fälle, beispielsweise, wenn während Renovierungs- und Umbauarbeiten ein Container für Bauschutt an den Straßenrand gestellt wird. Was ist in solchen Fällen zu beachten und welche Gebühren fallen an?