Voerde Realschulstreit: kein Verfahrensfehler

Voerde · Bezirksregierung Düsseldorf antwortet dem Voerder FDP-Ratsherrn Bernhard Benninghoff auf dessen Schreiben.

 Der Voerder Rat hat beantragt, dass die Realschule aufgelöst und eine neue städtische Gesamtschule gegründet wird. Die Genehmigung dazu muss von de Bezirksregierung Düsseldorf erteilt werden.

Der Voerder Rat hat beantragt, dass die Realschule aufgelöst und eine neue städtische Gesamtschule gegründet wird. Die Genehmigung dazu muss von de Bezirksregierung Düsseldorf erteilt werden.

Foto: RP-Archivfoto

"Ein Verfahrensfehler ist somit nicht erkennbar." Zu diesem Ergebnis kommt die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrem Antwortschreiben, mit dem sie auf einen Brief von Bernhard Benninghoff reagiert. Nachdem der Stadtrat beschlossen hatte, dass die Gesamtschule Voerde auslaufen und eine neue städtische Gesamtschule gegründet werden soll, glaubt der FDP-Ratsherr einen Verfahrenfehler im bisherigen Ablauf ausgemacht zu haben. Als Genehmigungsbehörde entscheidet die Bezirksregierung über den Antrag der Kommune, die Realschule aufzulösen. Bürgermeister Dirk Harrmann bezeichnete es als wichtig, dass kein Formfehler gemacht worden sei. Die Verwaltung habe sich im Verfahren eng mit der Bezirksregierung abgestimmt.

Voerde: Realschulstreit: kein Verfahrensfehler
Foto: Büttner, Martin (m-b)

Benninghoff beklagte, dass die Stellungnahmen der Kommunen Dinslaken, Hünxe und Wesel sowie der Realschule Voerde und der Waldorfschule Dinslaken nicht in den zuständigen Ausschüssen der Stadt beraten worden sind. Darauf machte er in seinem Schreiben an die Aufsichtsbehörde aufmerksam. Die Stellungnahmen enthielten einige Gründe, "die der Stadtrat Voerde teilweise nicht bedacht und teilweise überhaupt nicht erörtert und damit nicht berücksichtigt hat". Der Liberale vertritt die Ansicht, dass es nicht Sache der Bezirksregierung sein kann, sich in diesem Punkte an die Stelle der dafür zuständigen Stadt Voerde zu setzen.

Die Düsseldorfer Behörde argumentiert, dass Voerde alle benötigten Antragsunterlagen (Nachweise über Beteiligung der betroffenen Schulkonferenzen, Herstellung des regionalen Konsenses mit den Nachbarkommunen sowie Information der privaten Schulträger) eingereicht hat. Verstoße ein Schulträger gegen die Verpflichtung aus dem Schulgesetz, werde die Schule nicht oder nicht rechtzeitig angehört, so habe dies keine rechtlichen Konsequenzen. Auch sei es für das Genehmigungsverfahren unerheblich, ob und wie intensiv die Stellungnahmen im Rat erörtertet wurden. Die Kommune als Schulträger müsse die die beantragte schulorganisatorische Maßnahme vor dem Hintergrund der Schulentwicklungsplanung begründen. Die Bezirksregierung, so schreibt die Behörde, berücksichtige alle Stellungnahmen und entscheide nach pflichtgemäßem Ermessen. Benninghoff geht davon, dass "die offensichtlich abgesprochene Genehmigung der Bezirksregierung" erteilt wird und will dann prüfen, ob er aufgrund der Nichtbeschäftigung des Rates mit den Stellungnahmen das Verwaltungsgericht einschaltet.

(RP)
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