Dinslaken Rathaus erinnert an Regeln für die stillen Feiertage

Dinslaken · Die Trauer und Andacht von Gläubigen stehen bei den sogenannten stillen Feiertagen im Vordergrund. An Tagen wie dem Volkstrauertag (15. November) oder Totensonntag (22. November) soll es ruhiger zugehen als an den übrigen Sonn- und Feiertagen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Grundsätzlich gilt: von 5 Uhr morgens bis mindestens 13 beziehungsweise 18 Uhr müssen Veranstalter sich zurücknehmen. An stillen Feiertagen darf in Gaststätten, Diskotheken, auch bei privaten Feiern daheim oder in der Nachbarschaft, keine laute Musik gemacht und nicht getanzt werden.

Verboten sind zudem Märkte und Verkaufsveranstaltungen jeglicher Art, gewerbliche Messen, Ausstellungen, Sportveranstaltungen oder Volksfeste. Spielhallen und Wettbüros müssen geschlossen bleiben. Im Kern ist alles untersagt, was dem stillen Charakter solcher Feiertage nicht entspricht. Wer sich nicht an die geltenden Regeln halte, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Nähere Infos gibt es bei Frank Heinzen, Telefon 02064 66220.

(RP)
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