Erschütterungen durch Bergbau RAG zahlt Entschädigungen für Beben

Dinslaken/Hünxe · Der untertägige Steinkohlenabbau führte an der Tagesoberfläche zeitweise zu Erschütterungen. Häufigkeit, zeitliche Dichte und Intensität fielen regional unterschiedlich aus. An einzelnen Standorten waren diese Erschütterungen sehr deutlich zu spüren.

 Zufahrt zu einem Zechengelände (Symbolbild).

Zufahrt zu einem Zechengelände (Symbolbild).

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Die RAG Aktiengesellschaft hat sich mit dem Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG) nun dahingehend geeinigt, dass für die in der Vergangenheit aufgetretenen bergbaulich verursachten Erschütterungswirkungen eine finanzielle Entschädigung für die so entstandene Wohnwertminderung geleistet werden soll, wie die RAG mitteilt. Erschütterungen wurden durch das Bergwerk Prosper-Haniel im Zeitraum 2008 bis 2018 unter anderem in der Dinslakener Grafschaft und in Hünxe verursacht.

Die mit dem VBHG erzielte Übereinkunft sieht Zahlungen in Höhe von bis zu 200, 400 oder 800 Euro vor. Die Grundlage bildet ein Pauschal-System, das die Ergebnisse der entsprechenden Musterprozesse des VBHG berücksichtigt und die regional unterschiedliche Ausprägung der Erschütterungen mit einbezieht. Die RAG bietet darüber hinaus Eigentümern und Mietern, die nicht vom VBHG vertreten werden, aber ebenfalls in der Vergangenheit von Erschütterungen betroffen waren, eine Entschädigung zu den gleichen Konditionen an. Die pauschale Entschädigung wird unabhängig von der Anzahl der in einer Wohnung lebenden Personen einmalig und zur Abgeltung sämtlicher Beeinträchtigungen des Wohnwertes gezahlt, wie die RAG weiter mitteilt.

Ein Entschädigungsanspruch für Betroffene in Dinslaken und Hünxe besteht für den Zeitraum vom Jahr 2008 bis zur Stilllegung des Bergwerks Prosper-Haniel. Erschütterungen und daraus eventuell resultierende Ansprüche vor dem Jahr 2008 seien nach übereinstimmender Rechtsauffassung verjährt, wie die RAG mitteilt. Entschädigungsanträge können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden, später eingereichte werden nicht berücksichtigt. Das Online-Antragsformular gibt es im Internet unter www.rag.de/wohnwertminderung/. Ob eine Wohnung in einem Bereich mit hoher Betroffenheit liegt und daher mit einer Entschädigung gerechnet werden kann, ist unter www.bid.rag.de/ zu erfahren.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort