Averbruchstraße Radler auf Gehweg: Anwohner verärgert

Dinslaken · Auf dem Teilstück der Averbruchstraße zwischen Rosen- und Schlossstraße gibt es keinen Radweg. Deshalb fahren einige Zweiradfahrer dort auf dem Bürgersteig. Anwohner befürchten, sie könnten umgefahren werden.

 Auf diesem Teilstück zwischen Rosenstraße und Schlossstraße hat die Averbruchstraße keinen Radweg mehr, deshab wird dort immer wieder auf dem Gehweg geradelt.

Auf diesem Teilstück zwischen Rosenstraße und Schlossstraße hat die Averbruchstraße keinen Radweg mehr, deshab wird dort immer wieder auf dem Gehweg geradelt.

Foto: Heinz Schild

Die Averbruchstraße verfügt über einen gut ausgebaut kombinierten Geh- und Radweg – zumindest teilweise. Auf dem Teilstück zwischen Rosenstraße und Schlossstraße gibt es einen breiten Gehweg, der an den dortigen Mehrfamilienhäusern und Eigenheimen vorbeiführt, allerdings keinen Radweg. Und das führt zu Problemen, denn etliche Radfahrer, die beispielsweise aus Richtung des kleinen Einkaufs- und Dienstleistungszentrums des Averbruchs kommen und die Rosenstraße in Richtung Schlossstraße überqueren, setzten ihr Fahrt dann auf dem Gehweg des sich dort anschließenden Teilstücks der Averbruchstraße fort.

Und so mancher Radfahrer fährt dort mit hoher Geschwindigkeit. „Wenn Anwohner aus ihren Häusern kommen und den Gehweg betreten, dann können gefährliche Situationen entstehen und sie sogar umgefahren werden“, sagt ein Anwohner, der sich auch schon an den Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr gewandt hat, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Geholfen habe man ihm nicht. Dort habe es dann geheißen, es sei Aufgabe der Polizei, den fließenden Verkehr zu überwachen. Der Anwohner ist überzeugt, dass es einfache und unkompliziert umzusetzende Möglichkeiten gibt, Radfahrer darauf hinzuweisen, dass der Radweg an der Rosenstraße endet und dann die Fahrt auf der Straße fortgesetzt werden muss, aber nicht auf dem Gehweg. Er geht zudem davon aus, dass es etlichen Radfahrern aufgrund der Breite des Gehweges gar nicht bewusst ist, dass dort kein Radweg mehr vorhanden ist.

Deshalb wurde von ihm die Frage aufgeworfen, ob es möglich ist, per Beschilderung darauf hinzuweisen, dass auf dem Gehweg das Radfahren verboten ist, oder dies durch mit Sprühfarbe aufgetragene Symbole auf dem Bürgersteig zu verdeutlichen.

Die Problematik ist der Dinslakener Stadtverwaltung bekannt, wie deren Sprecher Thomas Pieperhoff auf Anfrage erklärte. Eine Beschilderung, dass auf dem Gehweg nicht geradelt werden dürfe, ist nach seinen Worten nicht zulässig, „weil es Ausnahmen gibt“. So dürften Kinder bis zehn Jahre mit dem Rad auf dem Gehweg fahren, auch eine Begleitperson des Kindes dürfe dort radeln. Eine passende Beschilderung für den speziellen Fall sehe der Verkehrszeichenkatalog nicht vor. Ähnliches gelte für für auf den Gehweg aufgebrachte Markierungen.

Die Rechtslage sei klar, und sie sei dem verärgerten Anwohner der Averbruchstraße bei seinem Besuch der Stadtverwaltung auch erklärt worden, berichtete Thomas Pieperhof. „Wir bewegen uns um Rahmen der Gesetze“, sagte der Stadtsprecher. Die Verwaltung habe keine Veranlassung, an der Averbruchstraße etwas zu unternehmen, da der Bereich kein neuralgischer Punkt im Sinne der Gefahrenabwehr sei.

 Der kombinierte Geh- und Radweg der Averbruchstraße.

Der kombinierte Geh- und Radweg der Averbruchstraße.

Foto: Heinz Schild

Thomas Pieperhoff weist auf die Broschüre „Sicherheit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr“ hin, die von der Stadt herausgegeben worden ist und die unter anderem einen Überblick über die wichtigsten Regeln für Radfahrer und Fußgänger enthalte.

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