Dinslaken/Düsseldorf Polizei erschießt Therapiehund - kein Schadenersatz

Dinslaken/Düsseldorf · Für einen von der Polizei erschossenen Therapiehund muss das Land Nordrhein-Westfalen keinen Schadenersatz bezahlen. Das hat das Landgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden. Ein Autobahnpolizist hatte die Hündin "Piper" vor viereinhalb Jahren nach einem Unfall auf der A3 erschossen. Der 60-jährige Halter hatte daraufhin das Land auf 2000 Euro Schadenersatz verklagt. Das Tier war damals von Zuhause ausgebüxt.

Es war darauf bei Dinslaken nördlich von Duisburg auf die stark befahrene Autobahn A3 gelaufen, angefahren und verletzt worden. Der Hundebesitzer habe seine Aufsichtspflicht verletzt, so das Gericht. Der Beamte habe das Tier erschießen müssen, um zu verhindern, dass die Hündin erneut auf die Autobahn läuft und andere gefährdet. Der Hundehalter hatte behauptet, "Piper" sei nach dem Unfall unnötig und rechtswidrig erschossen worden.

Er monierte auch, dass der Beamte dem toten Hund die Ohren abgeschnitten hatte, um zur Identifizierung des Tieres einen Erkennungs-Chip zu finden. Die Hündin hatte nach Worten des Halters gerade zehn Welpen zur Welt gebracht, als sie ausgebüxt war. Nach Aussage des Autofahrers, der das Tier angefahren hatte, habe "Piper" nach dem Unfall "ganz ruhig" am Straßenrand gesessen.

(DPA)
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