Büchersendung Paket bleibt verschwunden – Wert ersetzt

Dinslakemn · Eine Geschenksendung erreichte nie ihre Empfängerin in Dinslaken. Der Zusteller hatte sich selbst bestätigt, das Päckchen übergeben zu haben, wie die Nachforschungen von DHL ergaben. Erst der Widerspruch führte zum Erfolg.

 Ihr Paket hat die Empfängerin in Dinslaken nie erreicht (Symbolfoto).

Ihr Paket hat die Empfängerin in Dinslaken nie erreicht (Symbolfoto).

Foto: Zehrfeld

„Jetzt ist die Postgeschichte doch noch gut ausgegangen. Aber was für ein Aufwand“, sagt Carmen Friemond. Die Dinslakenerin denkt an den Ärger, die investierte Zeit und die Arbeit zurück, bis die Sache mit dem verschwundenen Päckchen nun endlich abgehakt werden konnte. Das besagte Päckchen, das eine Buchsendung als Geschenk für Carmen Friemond enthielt, von ihrer Freundin Margret Brüring aus Marienthal aufgegeben worden war und von DHL ausgeliefert werden sollte, blieb zwar verschwunden, doch wurde der Wert der Sendung nach einigem Hin und Her ersetzt. Zwischenzeitlich hatte die Dinslakenerin aufgrund ihrer bisherigen Erlebnisse mit der Post und DHL sogar arge Zweifel, dass die Geschichte ein positives Ende nehmen würde, und hegte die Befürchtung, dass es ein Ärgernis bleiben würde.

Etwa Mitte Februar dieses Jahres hatte Margret Brüring für ihre Freundin in Dinslaken ein Bücherpaket als Geschenk gepackt. Die Sendung wurde aufgegeben und sollte von DHL zugestellt werden. Doch das Päckchen kam nie bei Carmen Friemond an. Sie hörte sich bei Nachbarn um, ob diese möglicherweise etwas über das Päckchen oder dessen Verbleib wüssten, ob sie es vielleicht im Hausflur hätten liegen sehen. Nein.

Also wurde ein Paket-Nachforschungsantrag gestellt. Der Kundenservice von DHL kümmerte sich um die Problematik. Dabei kam heraus, dass das Paket nur zwei Tage nach seiner Versendung „an den Empfänger beziehungsweise einen Empfangsberechtigten ausgeliefert wurde“, wie der Kundenservice per E-Mail mitteilte. Der Zusteller, so wurde in dem Schreiben weiter erläutert, habe die Zustellung selbst bestätigt. Wie auf Nachfrage der RP bei der Deutsche Post DHL Group erklärt wurde, besteht diese Möglichkeit tatsächlich. „Aufgrund der Corona-Krise verzichten wir auf die eigenhändige Empfangsbestätigung durch den Empfänger, so dass der Zusteller diese kontaktfrei für den Kunden übernimmt“, hieß es aus der Düsseldorfer Pressestelle der Deutsche Post DHL Group.

In dem Schreiben des Kundeservice wird dazu näher ausgeführt: „Erwartet ein Kunde ein Paket, so darf der Zusteller nach Zustimmung des Empfängers im Ausleiferungsdisplay ein („Q“/„Z“) eintragen und unterschreibt mit eigenem Namen, sodass der Scanner und der Handscannerstift nur von der Zustellkraft selbst berührt wird. Dieses wird bei einer eventuellen Haftungsentscheidung wie eine Kundenunterschrift gewertet.“

Von der Düsseldorfer Pressestelle des Unternehmens gab es allerdings den Hinweis, dass die Dinslakenerin (als Empfängerin des Päckchens) ihrer Freundin in Marienthal (als der Absenderin) schriftlich mitteilen solle, dass sie kein Paket erhalten habe. Mit diesem Schreiben habe die Absenderin dann die Möglichkeit, „einen Widerspruch gegen das Bearbeitungsergebnis einzulegen“.

Und genau das haben Carmen Friemond und Margret Brüring dann auch gemacht. Zwar ärgerten sie sich darüber, dass ihnen vom DHL-Kundenservice eine Sieben-Tage-Frist zur Einreichung noch benötigter Unterlagen (wie der Beleg über den Nachweis der Einlieferung des Pakets, Kopie einer Rechnung oder ein anderer Nachweis über den Wert des Paketinhalts) gesetzt wurde, doch reichten sie die vorhandenen Belege ein.

Nach einiger Zeit erhielt Margret Brüring dann erneut eine Mitteilung vom DHL-Kundenservice. In dieser E-Mail wurde sie um Entschuldigung dafür gebeten, dass beim Transport ihrer Sendung leider Probleme aufgetreten seien. Der Ersatzbetrag sei überwiesen worden.

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