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Hünxe/Schermbeck/Berlin Ölpellet-Skandal: Regierung antwortet

Hünxe/Schermbeck/Berlin · Ein Bundestagsausschuss befasste sich mit dem Ölpellet-Skandal. Auf Anfrage eines Linke-Abgeordneten nahm nun auch die Bundesregierung Stellung. Das Bundesumweltministerium wird dabei immerhin deutlicher als der Kreis Wesel.

 In einer Tongrube des Deponiebetreibers Nottenkämper sind gut 30.000 Tonnen Ölpellets illegal entsorgt worden.

In einer Tongrube des Deponiebetreibers Nottenkämper sind gut 30.000 Tonnen Ölpellets illegal entsorgt worden.

Foto: Scheffler

Während die Diskussion um die illegale Ablagerung von Ölpellets in der zur Deponie umgewandelten Ablagerung der Firma Nottenkämper im Gahlener Heisterkamp für den Schermbecker Gemeinderat nach wie vor ein Tabu-Thema ist, hat der Deutsche Bundestag am Mittwoch im Rahmen der zehnten Sitzung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen "Bericht der Bundesregierung zu den Vorgängen bei BP und der Ruhr Öl GmbH in Gelsenkirchen bezüglich der Entsorgung gefährlicher Abfälle (Petrolkoks) und den daraus zu ziehenden Konsequenzen" vorgelegt.

Wie berichtet, sind in einer Tongrube des Deponiebetreibers Nottenkämper gut 30.000 Tonnen Ölpellets illegal entsorgt worden. Vor Gericht wird derzeit die Schuldfrage geklärt. Als treibende Kraft gilt ein ehemaliger Prokurist.

Mit dem Bericht beantwortete das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke vom 7. Mai. Als Bundestagsabgeordneter der Linken hatte Hubertus Zdebel (63, gebürtige Eltener) zudem die Bundesregierung gebeten, vorab einen schriftlichen Bericht zu übermitteln. Zdebel, der bis 2007 der Partei Bündnis 90/Die Grünen angehörte und seit 2008 zu den Linken gehört, die er seit 2013 im Bundestag vertritt, wollte von der Bundesregierung wissen, "wie sie die skandalösen Vorgänge bewertet und was sie unternimmt, damit derartige, die Umwelt zerstörende Praktiken in Zukunft wirksam verhindert werden".

Den im Ausschuss vorgelegte Bericht der Bundesregierung erhielt Zdebel tatsächlich einen Tag vor der Sitzung. Auf fünf Seiten werden überwiegend die hinlänglich bekannten Vorgänge geschildert, die das Bundesministerium weitgehend mit dem Land NRW abgestimmt hat.

Interessant wird der Bericht dort, wo das Ministerium eine Bewertung vornimmt. Im Gegensatz zum Kreis Wesel, der sich bislang noch nicht klar in der Beurteilung der Deponierung im Heisterkamp positioniert hat, formuliert das Bundesministerium kritischer: "Aufgrund des Organikgehaltes und des Schwermetallgehaltes ist die Verfüllung der Tongrube mit einem Gemisch aus mineralischen Abfällen und den Ölpellets und der daraus zu befürchtenden Gefährdung des Grundwassers weder eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung noch eine gemeinverträgliche Beseitigung."

Zusammenfassend stellt das Bundesministerium in der Schlusspassage des Berichtes fest: "Aus abfallrechtlicher Sicht besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallverzeichnis-Verordnung bieten im Zusammenspiel mit den Regelungen des Bundesimmissionsschutzrechtes einen ausreichenden Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt." Das Ministerium verweist darauf, dass die Überwachung der Entsorgung von Abfällen ausschließlich in der Vollzugskompetenz der Länder liege und fügt hinzu: "Ob bei der Verfüllung der Tongrube in Hünxe-Schermbeck illegal gehandelt wurde, ist Gegenstand des laufenden Verfahrens am Landgericht Bochum."

Hubertus Zdebel hat inzwischen eine Bewertung des Berichtes der Bundesregierung vorgenommen: "Der Vorgang um die BP und ihre Ruhr Öl GmbH zeigt das Versagen der staatlichen Stellen im Immissionsschutz- und abfallrechtlichen Vollzug sowie bei der Verfolgung von Umweltkriminalität. Es zeigt aber auch, dass das System der Selbsteinstufung von Abfällen nicht mehr sachgerecht ist."

Zdebel stellt nun drei Fragen an die Bundesregierung. Zunächst möchte er wissen: "Mit welchen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften auf Bundesebene will die Bundesregierung Falschdeklarationen von Abfällen (Angabe falscher Abfallschlüssel) wie im vorliegenden Fall zukünftig verhindern? Ist insbesondere das System der Selbsteinstufung der Abfälle durch einen Abfallerzeuger noch geeignet, eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung als auch die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen sicherzustellen?"

In einer zweiten Frage geht es um die Erzeugerhaftung: "Mit welchen gesetzlichen Bestimmungen will die Bundesregierung sicherstellen, dass Abfallerzeuger bereits zu Beginn der Erzeugungskette im Falle der Falschdeklaration von Abfällen in vollem Umfang haften und somit das Verursacherprinzip durchsetzen?"

"Wird die Bundesregierung", möchte Hubertus Zdebel erfahren, "Bestimmungen wie die Auflösung von Unternehmen als Teil eines Unternehmensstrafrechtes rechtlich verankern, um zu verhindern, dass es zu einer Wiederholung des Verhaltens von Abfallerzeugern zu Beginn der Erzeugungskette wie im vorliegenden Fall kommt?"

(RP)
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