Hünxe/Schermbeck Ölpellet-Skandal: Ermittlungen gegen BP eingeleitet

Hünxe/Schermbeck · staatsanwaltschaft: Für einen Teil der Ölpellets bestehen Zweifel am Status als Nebenprodukt.

Überraschende Entwicklung im Ölpellet-Skandal von Schermbeck: Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag mitgeteilt, dass aufgrund aktueller Erkenntnisse aus der laufenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bochum bereits am 13. Juni von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Firmengruppe BP/Ruhr Oel in Gelsenkirchen wegen des Vorwurfs des unerlaubten Umgangs mit Abfällen ("Ölpellets") eingeleitet worden sei.

Genau dies hatten die Grünen in Schermbeck in der vergangenen Woche gefordert: Sie hatten Strafanzeige gegen elf BP-Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin der Bezirksregierung Düsseldorf und auch vier Staatsanwälte gestellt.

Nun teilte die Staatsanwaltschaft Bochum mit, dass das Ermittlungsverfahren schon vorher eingeleitet worden sei, allerdings nur gegen die BP-Mitarbeiter. Ob weitere Personen in den Fokus rücken, werde noch geprüft.

Hintergrund des neuen Vorgehens der Staatsanwälte ist das mündliche Gutachten, welches ein Sachverständiger am 17. April in der Hauptverhandlung erstattet hatte. Nach dessen Feststellungen ist eine spezielle Analytik nötig, um die Schwermetallgehalte der Ölpellets zutreffend darstellen zu können. Diese Analytik gehe über die üblichen Anforderungen hinaus. Die Kenntnis des Gehalts an Schwermetallen sei wichtig, um die Ölpellets schadlos einzusetzen, so die Staatsanwaltschaft. Die Möglichkeit der schadlosen Nutzung wiederum sei notwendig, um das Material als Nebenprodukt frei in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, andernfalls sei es ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen. "Für einen Teil der Ölpellets bestehen aufgrund der aktuellen Erkenntnisse Zweifel am Status als Nebenprodukt", erklärt die Staatsanwaltschaft.

Es sei derzeit nicht sicher feststellbar, ob auf die analytischen Besonderheiten der Ölpellets ausreichend hingewiesen worden war. Wie sich aus der Ermittlungsakten ergebe, hat der zuständige Sachbearbeiter im Nachgang der Hauptverhandlung den Sachverständigen ergänzend befragt und aufgrund der so gewonnenen weiteren Erkenntnisse am 18. Mai 2018 - vor seinem Urlaub - vermerkt, dass eine strafrechtliche Überprüfung der Vorgänge rund um die Bewirtschaftung der Ölpellets erforderlich und eine Verjährung nicht zu besorgen sei. Nun wird ermittelt.

(sep)
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