Dinslaken Mordanklage gegen Nils D.: Verfahren nicht eröffnet

Dinslaken/Düsseldorf · Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die am 6. Juli 2018 erhobene Anklage des Generalbundesanwalts gegen den bereits als islamistischen Terroristen verurteilten Nils D. aus Dinslaken wegen Mordes in drei Fällen und der Begehung von Kriegsverbrechen nicht zugelassen.

Das Hauptverfahren gegen das Mitglied der Terrormiliz IS wurde aus rechtlichen Gründen nicht eröffnet. Es liege ein Fall des „Strafklageverbrauchs“ vor, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Nach Auffassung des 6. Strafsenats darf ein Verurteilter nicht noch einmal wegen derselben Tat bestraft werden, wegen der er bereits verurteilt worden war.

Die neue Anklage betreffe zeitlich wie inhaltlich weitestgehend denselben Vorgang, der Gegenstand der früheren Anklage und des Urteils vom 4. März 2016 war. Es geht um die Taten von Nils D. von Juli bis November 2014 im Zusammenhang mit der Verwaltung des Gefängnisses in Manbij/Syrien und dem dortigen Umgang mit den Gefangenen. Auch der Umstand, dass dort Folterungen bis zum Tode stattfanden, von denen Nils D. wusste und die er beobachtet haben solle, war Gegenstand der früheren Anklage und des Urteils vom 4. März 2016. Dieser geschichtliche Vorgang dürfe aber nach der rechtskräftigen Verurteilung nicht erneut Gegenstand eines Strafprozesses sein.

Nils D. war am 4. März 2016 wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „IS“ Oberlandesgerichts Düsseldorf zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Wie es in dem Urteil heißt, hatte der Angeschuldigte Mitte Oktober 2013 bis Anfang November 2014 als Mitglied des „IS“ Wachdienste im Zugangsbereich zu einem Gefängnis in Manbij/Syrien, in dem Gefangene gefoltert und getötet wurden, verrichtet. Zudem war er in der Verwaltung dieses Gefängnisses tätig. In der damaligen Anklage war dem Angeschuldigten überdies vorgeworfen worden, bei der Folterung von 20 Gefangenen persönlich anwesend gewesen zu sein. Nils D. befindet sich derzeit in Strafhaft auf Grund der oben genannten Verurteilung.

Die neue Anklage wirft Nils D. vor, er habe von Juli bis November 2014 als Mitglied des „IS“ einer sieben- bis achtköpfigen Gruppe angehört, die in einem Gefängnis des „IS“ in Manbij/Syrien regelmäßig Gefangene gefoltert hätten. Dabei seien unter seiner Beteiligung mindestens drei Gefangene ums Leben gekommen. Gegen den Beschluss des Senats kann der Generalbundesanwalt das Rechtsmittel der „sofortigen Beschwerde" einlegen.

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