Dinslaken Noch mehr Tohuwabohu bei den Wahlunterlagen

Dinslaken · Hans-Joachim Jagdberg staunte nicht schlecht. Am 9. Mai hatte er Post bekommen. Vom Wahlbüro im Rathaus. Drin waren die von ihm angeforderten Wahlunterlagen für die Briefwahl. Am nächsten Tag bekam er noch einmal Post. Vom Wahlbüro im Rathaus.

 Hans-Joachim Jagdberg wundert sich über die Stimmzettel.

Hans-Joachim Jagdberg wundert sich über die Stimmzettel.

Foto: Büttner

Darin fand er den Hinweis, dass es eine Panne bei den Stimmzetteln gegeben habe und die neuen - diesmal korrekten - Stimmzettel. Jagdberg verglich die Stimmzettel. Sie waren identisch. Wie berichtet, waren im Rathaus unter anderem die Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl zunächst falsch gedruckt worden. Die Namen der Kandidaten waren falsch nummeriert. Der Bürgermeisterkandidat der Linken hätte nicht - obwohl es in der Tat nur drei Kandidaten gibt - die Nummer 3 bekommen dürfen, sondern die Nummer 6. Bei Jagdbergs Stimmzettel ist die Nummerierung aber in beiden Fällen korrekt. Das gilt auch für die Stimmzettel für die Ratswahl, bei denen die Stadt ebenfalls hatte nachbessern müssen.

"Wir können nicht ausschließen, dass tatsächlich zweimal die korrekten Unterlagen versandt worden sind", sagte dazu Rathaussprecher Horst Dickhäuser. Als der Fehler im Rathaus aufgefallen sei, habe die Wahlleiterin alle Briefwahlunterlagen bis zu einer bestimmten Wahlscheinnummer für ungültig erklärt. Es könne durchaus sein, dass davon im Einzelfall auch korrekte Unterlagen betroffen gewesen seien. Im Rathaus habe man aber auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen wollen. Die ersten Jagdberg zugesandten Wahlunterlagen hatten die Nummer 1203, die einen Tag später eingetroffenen die Nummer 2717.

Für Fälle, wie die von Hans-Joachim Jagdberg gilt deswegen, dass für die Briefwahl die Unterlagen genutzt werden müssen, die die höhere Wahlscheinnummer haben, auch wenn die zunächst versandten Wahlzettel bereits korrekt gewesen sind. Die Stadt appelliert an alle Briefwähler, die wegen der Panne vom Rathaus angeschrieben worden sind, erneut von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

(jöw)
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