Landesumweltamt und Kreis haben vorläufig entschieden Wölfin „Gloria“ wird nicht erschossen

Hünxe/Schermbeck · Kreis Wesel und Landsumweltamt lehnen Antrag auf „Entnahme“ ab.

 Wölfin Gloria wird vorerst weiter beobachtet.

Wölfin Gloria wird vorerst weiter beobachtet.

Foto: dpa/Sabine Baschke

Die Niederrheinwölfin „Gloria“ wird nicht zum Abschuss freigegeben. Diese Entscheidung haben am Montag der Kreis Wesel und das Landesumweltamt (Lanuv) bekanntgegeben. Die Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f soll demnach vorerst weiter „unter Beobachtung“ bleiben.

„Nach eingehender Prüfung kommt der Kreis Wesel in Übereinstimmung mit dem Umweltministerium zu der Einschätzung, dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattzugeben“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Kreis und Land. Vorausgegangen sei eine intensive Überprüfung „zu den Umständen der zurückliegenden Nutztierverluste“ durch Gloria.

Der Hünxer Schäfer Kurt Opriel hatte beantragt, dass Gloria getötet wird, da aus seinen Herden immer wieder Tiere gerissen werden. Auch den Vorschlag, die Wölfin zu „vergrämen“, sie also aus der Gegend zu vertreiben, stand im Raum.

„Wir kommen auf Grundlage der Expertise des Landesumweltamtes, nach eingehender eigener Prüfung und in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium zu der vorläufigen Einschätzung, dass eine Entnahme der Wölfin Gloria unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigen ist“, wird Landrat Ansgar Müller nun in der Mitteilung der beteiligten Behörden zitiert. „Der Antragsteller hat nun Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Erst nach Auswertung der möglicherweise in der Anhörung vorgebrachten Gesichtspunkte wird eine abschließende Entscheidung getroffen werden.“

Der Kreis Wesel ist die zuständige Naturschutzbehörde für das Wolfsgebiet Schermbeck. Nach seiner vorläufigen Auffassung stellt „die konsequente Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen eine zumutbare Alternative zur Entnahme beziehungsweise Vergrämung dar“, heißt es. „Dazu wird der Antragsteller nun angehört und anschließend geprüft, wo der Kreis weitere Hilfestellung, wie zum Beispiel für das nächtliche Aufstallen, leisten kann.“

Wölfe sind naturschutzrechtlich streng geschützt, eine Tötung ist verboten. Ausnahmen sind nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. „Für die Frage einer Entnahme der Wölfin GW954f im Wolfsgebiet Schermbeck wurde jeder einzelne Fall von Nutztierverlusten geprüft“, erläuterte Lanuv-Präsident Thomas Delschen.

„Zentral für diese Prüfung ist die Frage nach den eingesetzten Herdenschutzmaßnahmen. Es wird dabei deutlich, dass die Tierhalter in Schermbeck ihren Herdenschutz immer weiter optimieren.

Die ganz überwiegende Mehrzahl der Nutztierrisse fand nachweislich auf Weiden statt, an denen der Herdenschutz nicht den konkreten Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz an die empfohlenen Präventionsmaßnahmen entsprach. Dies wurde uns durch die DBBW, die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für das Thema Wolf, bestätigt.“

Zuletzt hatte es im Wolfsgebiet Schermbeck in der Nacht zum 19. Dezember 2019 und in der Nacht zum 24. Dezember 2019 Funde von getöteten Schafen auf Weiden gegeben. An ihnen wurde DNA der Wölfin GW954f nachgewiesen. Seither gab es keinen weiteren Nachweis von Wölfin GW954f.

Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser teilt mit: „Ziel unserer Naturschutzpolitik ist, zu lernen, mit dem Wolf zu leben und unsere Weidetierhaltung dafür bestmöglich vorzubereiten. In Nordrhein-Westfalen ist künftig mit weiteren Wolfsansiedlungen zu rechen. Deswegen sind wir an die Europäische Kommission herangetreten, um die Förderrichtlinien Wolf zu notifizieren, damit die bestehenden Fördermöglichkeiten auch von den Berufsschäfern genutzt werden können. Zurzeit ist das noch nicht in ausreichendem Maße der Fall.“

(RP)
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