In Düsseldorf vor Gericht Im Mai geht es um Leben oder Tod von Niederrheinwölfin „Gloria“

Hünxe/Niederrhein/Düsseldorf · Am Donnerstag, 6. Mai, geht es nun vorm Verwaltungsgericht in Düsseldorf um Leben oder Tod für Niederrhein-Wölfin „Gloria“. Kritiker halten sie für einen „Problemwolf“, der immer wieder Nutztiere reißt.

 Ein Wolf in einem Wildpark (Symbolbild)

Ein Wolf in einem Wildpark (Symbolbild)

Foto: dpa/Boris Roessler

Am 6. Mai geht es vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf darum, ob für Niederrhein-Wölfin „Gloria“ eine Abschussgenehmigung erteilt wird oder nicht. Ein Schäfer aus Hünxe hatte auf die Erteilung einer Genehmigung geklagt.

Immer wieder werden durch die Wölfin im Wolfsgebiet Schermbeck am Niederrhein Schafe gerissen, und der Tierhalter aus Hünxe war mehrfach betroffen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob deshalb die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wölfin mit der offiziellen Kennung „GW954f“ erteilt werden darf.

Grundsätzlich ist die Tötung von Wölfen verboten: Das Raubtier gehört zu den streng zu schützenden Tierarten. Das nationale und europäische Artenschutzrecht lassen Abschüsse nur in Ausnahmen zu.

Der Schäfer aus Hünxe hat mit seinem Anliegen schon einen längeren Rechtsweg hinter sich. Er hatte den Abschuss beim Kreis Wesel beantragt, das wurde aber abgelehnt. Dagegen strengte er im Juli 2020 eine Klage an. Im Dezember 2020 versuchte er, die „Entnahmegenehmigung“ per Eilverfahren durchzusetzen, nachdem zuletzt im November wieder eine seiner Herden angegriffen worden war. Zum Eilverfahren kam es aber nicht: Das Verwaltungsgericht hielt es auch für betroffene Tierhalter zumutbar, auf das reguläre Verfahren zu warten. Dieses ist nun für den 6. Mai angesetzt.

(szf)
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