Dinslaken Mit Metallstange zugeschlagen

Dinslaken · Berufung verworfen: Vor dem Duisburger Landgericht verlor ein 46-jähriger Mann gestern seinen Prozess – bei reduziertem Strafmaß. Das Dinslakener Amtsgericht hatte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Aussage gegen Aussage. Trotz dieser kniffligen Ausgangslage hatte Richter Helmut Bracun vor dem Duisburger Landgericht gestern kein Problem, ein Urteil zu fällen. Ein 46-jähriger Mann aus Dinslaken hatte gegen ein Urteil des Dinslakener Amtsgerichts vom 23. November 2009 Berufung eingelegt. Zu einer Strafe von sieben Monaten auf Bewährung und einem Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro war er dort wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Die Berufung verwarf Bracun nach einem Verhandlungsmarathon, in dem zwei Zeugen die entscheidenden Indizien lieferten.

Zwei komplett unterschiedliche Varianten des Tathergangs am 10. Januar 2009 trugen der Angeklagte und das Opfer vor. Während der 46-jährige Beschuldigte darauf beharrte, seinem gleichaltrigen Kontrahenten nach einem verbalen Zwist lediglich den Rücken zugedreht zu haben und nach Hause gegangen zu sein, schilderte dieser, er sei vor seiner Haustür mit einer Metallstange oder einem ähnlichen Gegenstand niedergeschlagen worden. Eine acht Zentimeter lange Platzwunde auf seinem Kopf und eine irreparable Kapselverletzung am Zeigefinger seiner rechten Hand – er hatte den Arm zum Schutz hochgerissen – stützten seine Ausführungen.

Schimpfwörter und Eifersucht

Gegen 20.45 Uhr klingelte der Angeklagte bei seinem Opfer. Angeblich nur, um die Ursache für einen andauernden Konflikt zwischen den beiden zu ergründen. So soll das Opfer den Beschuldigten immer wieder als "Muttersöhnchen" oder "Loser" beschimpft, ihm zudem aus Eifersucht den Umgang mit bestimmten Frauen im gemeinsamen Bekanntenkreis verboten haben. Darunter auch die 45-Jährige, die das Duo bekannt gemacht hatte, und die mit dem Angeklagten eine enge Beziehung pflegt.

Zwischen der Frau und dem Opfer soll es zudem einen Streit um Geld gegeben haben, den Bracun als möglichen Grund für den Angriff anführte. Die Reinigungskraft erhielt von dem arbeitslosen Mann Unterstützung bei ihrer Arbeit. "Er wollte aber nie Geld haben", ergänzte sie. Diesen Punkt sah das Opfer anders, verwies auf 95 Euro, die ihm wegen diverser Reinigungstätigkeiten noch zustünden.

Die genaue Ursache für die Auseinandersetzung entschlüsselte letztlich auch Bracun nicht. Dafür lieferten zwei Zeugen, die im gleichen Haus wohnten wie das Opfer, das entscheidende Indiz: Beim Betreten des Hauses gegen 20.20 Uhr hatten sie den Angeklagten auf der Straße bemerkt. Als sie wenige Minuten später wieder ihre Wohnung verließen, hörten sie im Treppenhaus ein dumpfes Geräusch, das eindeutig aus Richtung der Haustür kam. Vor der Tür fanden sie dann das Opfer inmitten einer Blutlache.

(RP)
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