Dinslaken Milde Strafe für Steuersünder

Dinslaken · Das Duisburger Landgericht hat den Prozess gegen einen 53-jährigen Steuersünder aus Dinslaken fortgesetzt. Am Ende des Verfahrens verurteilte es den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung und einer Geldbuße von 500.000 Euro.

Zwischen 2003 und 2007 hatte der Angeklagte dem Fiskus rund 1,5 Millionen Euro an Steuergeldern vorenthalten, indem er Kapitalerträge und Gewinne aus Aktienverkäufen in Liechtenstein nicht angegeben hatte. Eigentlich hätte der Steuersünder mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Allerdings zeigten sich die Richter milde. "In diesem Fall ist wegen des Verhaltens nach der Tat keine besondere Schwere des Vergehens anzunehmen", sagte der Richter. Denn sobald der Angeklagte in den Fokus der Steuerfahndung gerückt war, hatte er sofort Unterlagen vorgelegt, die Einsicht in all seine Einkünfte ermöglicht hätten. Außerdem hatte er sofort eine Zahlung von zwei Millionen Euro an den Fiskus geleistet. "Der Angeklagte hat nicht von dem Geld gelebt, und es wurde dem Fiskus letzten Endes auch nicht dauerhaft entzogen", sagte der Richter weiter.

Verständigungsgespräch

Schon im Vorfeld der Verhandlung hatten sich Richter, Verteidigerin und Vertreter der Staatsanwaltschaft über ein mögliches Strafmaß verständigt. Bei diesem Vorgespräch hatten sie sich bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung entschieden, mit der Auflage, dass der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 500.000 Euro an die Staatskasse zahlen muss. Diese war bereits auf dem Konto des Landgerichts eingegangen, womit der Angeklagte seinen Willen bewiesen hatte, dieser Auflage zur Folgen. In ihren Plädoyers führten Staatsanwalt und Verteidigerin noch einmal aus, warum sie diese Strafe für angemessen hielten.

"Es sind erhebliche Steuerschäden entstanden und daher musste, bei allem, was für den Angeklagten spricht, hier eine Freiheitsstrafe gefordert werden", sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig sprach er sich für eine Bewährung aus. "Ich denke, dass der Angeklagte so eine Tat nicht noch einmal begehen wird", sagte er.

Kein Verbrecher

Diesen Ausführungen schloss sich auch die Verteidigerin des 53-jährigen Dinslakeners an, betonte allerdings zusätzlich, dass ihr Mandant als "Selfmade-Millionär" ein hohes Maß an Bescheidenheit an den Tag legen würde. "Wir haben es hier nicht mit einem typischen Verbrecher zu tun, der mit Akribie und krimineller Energie getrickst hat", meinte die Verteidigerin zum Abschluss ihres Plädoyers. Nach kurzer Beratung verkündete der vorsitzende Richter das zuvor schon besprochene Urteil.

(RP)
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