Interviews für die Statistik Mikrozensus: Die Bürger werden befragt

Dinslaken · Die Interviewer sind das ganze Jahr über in den Kommunen unterwegs. Die Teilnahme ist Pflicht.

 So sieht der Fragebogen für den Mikrozensus 2019 aus. Inklusive Erläuterungen umfasst er mehr als 70 Seiten. Die Interviewer, die damit von Haus zu Haus gehen, seien intensiv geschult, heißt es.

So sieht der Fragebogen für den Mikrozensus 2019 aus. Inklusive Erläuterungen umfasst er mehr als 70 Seiten. Die Interviewer, die damit von Haus zu Haus gehen, seien intensiv geschult, heißt es.

Foto: Latzel

Der große Zensus ist inzwischen schon einige Jahre her, die Daten sind überholt. Daher befragt das statistische Landesamt jährlich rund 80.000 Haushalte in Nordrhein-Westfalen. Diese Befragungen haben jetzt wieder begonnen. Auch im Kreis Wesel müssen die Bürger damit rechnen, dass sie Rede und Antwort stehen müssen.

In Dinslaken etwa werden übers ganze Jahr 2019 hinweg 324 Haushalte befragt: im Januar 54, im Februar 27, im März 18, im April neun. Im Juli werden 117 Haushalte besucht, im September wieder 18, im November 72 und im Dezember noch einmal neun.

Die Auswahl erfolge rein zufällig nach bestimmten Vorgaben, so Claudia Key vom Statistischen Landesamt. Es ist also bei grundsätzlich jedem möglich, dass es an der Haustür klingelt und dort ein sogenannter „Erhebungsbeauftragter“ steht. Das sind Mitarbeiter des Statistikamtes, die sich durch einen Ausweis legitimieren können. Um Datenschutz und statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind sie zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Abgefragt werden persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit.

Ganz wichtig: Die Erhebungsbeauftragten kommen nie aus der näheren Umgebung. So soll der Datenschutz gewährleistet werden und niemand seinem Nachbarn plötzlich Auskunft über bestimmte Dinge geben müssen.

„Haben Sie einen Nebenjob?“, „Haben Sie in den letzten vier Wochen am Sonntag gearbeitet?“ oder „Würden Sie gerne mit höherem Verdienst die Wochenarbeitszeit erhöhen?“ lauten beispielsweise die Fragen. Sie müssen auch beantwortet werden, denn es gibt eine Auskunftspflicht, wie die Sprecherin des Amtes erläutert. Wer sich weigert, die Fragen zu beantworten, wird noch mehrfach dazu aufgefordert. Im Extremfall kann sogar ein Zwangsgeld verhängt werden, das sich nach dem Einkommen richtet. „Aber das ist der absolute Extremfall, da muss schon ganz viel passieren, bis es so weit ist“, sagt Claudia Key.

Die „Auskunftspflicht“ bestehe beim überwiegenden Teil der Fragen. Die Befragten sind dann auch verpflichtet, wahrheitsgemäße Antworten zu geben. „Wir sind darauf angewiesen, dass die Befragten richtige Angaben machen, weil sonst die Zahlen verfälscht würden“, heißt es zur Begründung. Und wenn jemand Student sei und angebe, acht Kinder zu haben, würde der Interviewer auch schnell stutzig.

Bei der Beantwortung der Fragen auf freiwilliger Basis hoffen die Statistiker auf hohe Beteiligung. Die Ergebnisse sind Basis für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung sei das persönliche Interview. Die intensiv geschulten Interviewer sind mit Laptops ausgestattet, um den Aufwand für die Befragten möglichst gering zu halten.

Wer partout dem Mitarbeiter, der vor der Tür steht, keine Fragen beantworten will, der kann den Fragebogen auch alleine ausfüllen und später per Post an das Landesamt schicken.

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe. Das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge oder Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten” Gebäuden wohnen, werden vier Jahre lang befragt.

In jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.

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