Antrag der Linken Keine Chance für stadtweit Tempo 30 in Dinslaken

Dinslaken · Die Dinslakener Linken plädieren für einen Modellversuch, bei dem in der Stadt einheitlich 30 Stundenkilometer als Höchstgeschwindigkeit gelten soll. Die Verwaltung hält dies für rechtlich nicht zulässig – und das sind die Gründe.

 Aktuell liegt der Anteil aller Tempo-30-Straßen in Dinslaken bei rund 57 Prozent. Vielerorts gilt Tempo 50.

Aktuell liegt der Anteil aller Tempo-30-Straßen in Dinslaken bei rund 57 Prozent. Vielerorts gilt Tempo 50.

Foto: Zehrfeld

Wenn es nach der Fraktion der Linken geht, dann soll auf den Straßen in Dinslaken flächendeckend Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit gelten. Ausgenommen von dieser Regelung sollen nur die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet bleiben, auf denen weiterhin die dort jetzt zulässige Maximalgeschwindigkeit gelten soll. Es handelt dabei sich um Haniel-, Gärtner- und Bergerstraße, Hans-Böckler-Straße und Hünxer Straße, Karl-Heinz-Klingen-Straße und Oberhausener Straße sowie die B8. Um das Vorhaben verwirklichen zu können, regen die Linken die Durchführung eines Modellprojektes an. Einen entsprechenden Antrag haben die Linken unter dem Motto „Dinslaken, die 30er Zone“ an die Bürgermeisterin gesandt.

Die Verwaltung hat sich der Thematik angenommen und für den Ausschuss für Mobilität und Verkehr eine Vorlage erarbeitet, in der sie ihre Position darlegt. Sie vertritt die Ansicht, dass die von der Fraktion Die Linke erbetene Beantragung einer Tempo-30-Zone im Rahmen eines Modellprojekts bei der Landesregierung rechtlich nicht möglich ist.

Die Verwaltung führt in ihrer Vorlage aus, dass je nach Lage und Verkehrsbedeutung die Straßen in die Bereiche Autobahnen, Landstraßen, anbaufreie Hauptverkehrsstraßen, angebaute Hauptverkehrsstraßen und Erschließungsstraßen unterschieden werden. Tempo-30-Zonen werden von den Straßenverkehrsbehörden gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter anderem innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Bereichen mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, im Einvernehmen mit der Kommune angeordnet. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen dürfen nicht zur Tempo-30-Zone erklärt werden, dies gilt auch für Vorfahrtstraßen, die mit dementsprechenden Verkehrszeichen 306 ausgeschildert sind.

Eine 30er Zone darf nur Straßen mit Kreuzungen ohne Ampelanlagen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege umfassen, wie die Verwaltung darlegt. An Kreuzungen oder Einmündungen innerhalb dieser Zone gilt generell die Vorfahrtregel, „rechts vor links“. Aufgrund dieser Regelungen sieht die Verwaltung die Schaffung weiterer Tempo-30-Zonen in Dinslaken als rechtlich nicht möglicht an. Solche Zonen im Zuge eines Modellprojekts umzusetzen, wird ebenfalls als nicht machbar angesehen.

Verwiesen wird auf einen Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW aus dem Jahr 2016. Darin wird klargestellt, dass ein Modellversuch nicht dazu dienen kann, Vorhaben, die vor Ort zwar gewünscht werden, aber rechtlich nicht zulässig sind, im zweiten Anlauf doch noch durchzusetzen, indem die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen auf diese Weise umgangen werden. Und daran ändere auch eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2020 nichts, die die Umsetzung von Stadtexperimenten weiter vereinfacht habe. „So ist beispielsweise die Erprobung eines allgemeinen Tempolimits innerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Tempo 30) nicht möglich“, heißt es in der Verwaltungsvorlage weiter.

1986 wurden die ersten Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet eingeführt. Im Frühjahr 1992 hat die Kommune  als eine der ersten Städte in Deutschland auf einen Schlag das gesamte Stadtgebiet, mit Ausnahme eines Vorbehaltsnetzes, mit Tempo-30-Beschränkungen versehen. Aktuell liegt der Anteil aller Tempo-30-Straßen bei rund 57 Prozent. Der Anteil der verkehrsberuhigten Bereiche beträgt, bezogen auf das Gesamtverkehrsnetz Dinslakens, rund 23 Prozent. Die Aufsichtsbehörden und Straßenbaulastträger stimmten damals der Einführung von Tempo 30 auf den ausgewählten Strecken des Vorbehaltsnetzes nicht zut. Dehalb wurde auf einigen Hauptverkehrsstraßen Tempo 40 eingerichtet, unter anderem auf Augustastraße, Luisenstraße, Wilhelm-Lantermann-Straße. Somit besteht auf mehr als 80 Prozent der Straßen in Dinslaken eine angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung.

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