„Lohberger Brigade“ Lebenslange Haft für IS-Terroristen Nils D. beantragt
Lohberg/Düsseldorf · Nils D. bereits verurteilter IS-Terrorist und Mitglied der sogenannten „Lohberger Brigade“, soll lebenslänglich hinter Gitter, wenn es nach der Anklagevertretung geht. Er soll grausam gefoltert und gemordet haben.
Der bereits als Terrorist des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) verurteilte Nils D. aus Dinslaken soll wegen Mordes lebenslang hinter Gitter. Das forderte der Vertreter der Bundesanwaltschaft am Freitag beim Düsseldorfer Oberlandesgericht. Er beantragte zudem, dass bei Nils D. die „besonderen Schwere der Schuld“ festgestellt wird. „Er hat regelmäßig und systematisch gefoltert, das hat die Beweisaufnahme ergeben“, sagte der Anklagevertreter. Dabei sei ein von Nils D. gefolterter Gefangener zu Tode gekommen.
Unter dem Kampfnamen Abu Ibrahim al-Almani („Ibrahim der Deutsche“) habe der Angeklagte „einen Ruf wie ein Donnerhall unter den Gefangenen besessen“. Diese hätten ihn sogar für einen Henker des IS gehalten.
Der 31-Jährige Nils D. gehörte der berüchtigten „Lohberger Brigade“ von Salafisten an, die sich in Syrien dem Islamischen Staat anschlossen. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er bereits im März 2016 als IS-Terrorist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. In seinem ersten Prozess hatte Nils D. noch erfolgreich behauptet, dass er ein berüchtigtes IS-Gefängnis lediglich gegen Angriffe von außen bewacht und selbst keine Gräueltaten begangen habe. Dann tauchten mehr und mehr ehemalige Gefangene auf, die aussagten, er sei als Folterknecht ein- und ausgegangen.
Der IS habe sich durch „kaum vorstellbare Grausamkeit“ hervorgetan, sagte der Oberstaatsanwalt. „Menschen wurden auf möglichst abschreckend grausame Weise zu Tode gebracht und die Leichen zur Abschreckung zur Schau gestellt“, führte er aus. „Dies waren keine Exzesse einzelner Psychopathen, sondern gezielte Strategie: eine Drohung an die gesamte Menschheit.“Ein Foto aus Syrien zeige den Angeklagten mit der stolzen Miene eines Mannes, „der zu den neuen Herren gehört“. Ein anderes Foto präsentierte den Deutschen mit einem Gefangenen, dem eine Jacke über den Kopf gestülpt war und dem er eine Schusswaffe in den Nacken drückte.
Weil Folter im Islam verboten sei, sei das Gefängnis, in dem äußerst brutale Praktiken stattfanden, sogar für IS-Mitglieder tabu gewesen. Die Darstellung, er habe sich dort als Zuschauer bewegen können, sei daher völlig abwegig. „Eine solche Gruppe von Folterern kann sich unbeteiligte Zeugen gar nicht leisten“, argumentierte der Staatsanwalt.