Dinslaken/Voerde Kopfstoß: Mann bricht Disco-Besucher das Nasenbein

Dinslaken/Voerde · Gericht stellt Verfahren ein. 27-Jähriger Dinslakener muss jedoch 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Weil er in der Warteschlange vor einer Diskothek einem anderen per Kopfstoß das Nasenbein brach, musste sich ein Mann aus Dinslaken vor Gericht verantworten. Die Berufungskammer des Duisburger Landgerichts stellte das Verfahren in zweiter Instanz ein. Der 27-Jährige muss im Gegenzug 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Zuvor hatte er die Tat abgestritten. Ja, er habe in der Warteschlange vor dem Ausgang der Diskothek an der Thyssenstraße gestanden und zahlen wollen, bestätigte der Dinslakener. Er habe einige Minuten warten müssen, weil in den frühen Morgenstunden viele Gäste gleichzeitig das Lokal verließen. Es habe laute Gespräche gegeben. An Streit oder Gedränge könne er sich nicht erinnern.

Er bestätigte auch, dass ihn plötzlich ein Türsteher zu sich heranwinkte und fragte, ob er den neben ihn stehenden Gast geschlagen habe. "Ich war erst mal perplex und sagte, ich kenne den gar nicht", wiederholte er vor Gericht. Er könne sich auch nicht erklären, warum der ihn zu Unrecht belasten sollte.

Auch das Opfer, ein Mann aus Voerde, sagte, es habe zuvor keinerlei Streit oder Grund für einen Angriff gegeben. Allerdings habe er sich umgedreht, weil von hinten jemand drängelte und dies kommentiert. "Da kam auch schon der Kopfstoß."

Er habe den Täter genau gesehen und dem Türsteher den Mann gezeigt. Außerdem habe er ein auffälliges Sakko angehabt. Er sei im Krankenhaus behandelt worden und aufgrund des Nasenbeinbruchs drei Wochen arbeitsunfähig gewesen.

Ein weiterer Zeuge bestätigte die Version. Zufällig habe er zwei Wochen zuvor im selben Lokal einen Nasenbeinbruch erlitten. Daher habe er dem Voerder geraten, sofort zum Krankenhaus zu fahren. Beide Zeugen gaben auf Nachfrage an, dass es sich um einem gezielten Kopfstoß handelte.

Weil der 27-jährige Angeklagte nicht vorbestraft ist, machte der Staatsanwalt ihm dennoch den Vorschlag, das Verfahren einzustellen. Die Aussagen seien recht eindeutig, sagte er.

Gegen ein Schmerzensgeld könne in diesem Fall von einer Verurteilung abgesehen werden.

(BL)
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