Dinslaken/Duisburg Kein schwerer Fall von Menschenraub

Dinslaken/Duisburg · Gericht verurteilt 19-jährige Dinslakenerin zu einer einjährigen Jugendstrafe.

Um die Drogenschulden eines 19-Jährigen einzutreiben, hatten ein 22-jähriger Duisburger und seine damalige Freundin, eine 19-jährige Dinslakenerin, am 25. April die Freundin des Schuldners (19) und deren jüngere Schwester (14) in ihre Gewalt gebracht. Nur vier Stunden später konnten die beiden Mädchen bei einer fingierten Geldübergabe unversehrt befreit werden. Das sei nicht der typische Fall eines erpresserischen Menschenraubs, urteilte gestern das Landgericht Duisburg und ging von einem minderschweren Fall aus.

Im Normalfall hätte die Mindeststrafe fünf Jahre betragen. So kam der 22-Jährige mit zweieinhalb Jahren Gefängnis davon, die 19-jährige Dinslakenerin mit einer einjährigen Jugendstrafe auf Bewährung. Beide hatten bereits am ersten Verhandlungstag gestanden. Die Auswertung des SMS-Verkehrs machte gestern allerdings deutlich, dass es sich keineswegs nur um einen dummen Streich handelte: Offen hatte das Paar gedroht, die Mädchen so lange zu behalten, bis die Schulden des 19-Jährigen - zuletzt war von 600 Euro die Rede - bezahlt seien.

Die Jugendkammer fand am Ende viele schuldmindernde Faktoren: Die Entführten hätten sich nur wenige Stunden in der Gewalt der Angeklagten befunden, die zudem keine echte Gewalt angewendet hätten. Positiv wirkten sich auch die Geständnisse aus. Während die Dinslakenerin bislang nur geringfügig vorbestraft war, wirkten sich im Urteil gegen den Duisburger dessen zehn Vorstrafen negativ aus.

(bm)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort