Voerde Kanal-TÜV: knapp 15 Prozent prüften bislang

Voerde · Erste Frist für die Dichtheitsuntersuchung von Gebäuden in Wasserschutzzonen endet am 31. Dezember 2015. Voerde schickt demnächst Erinnerungsschreiben an die Grundstücksbesitzer heraus.

 In Voerde muss die Dichtheit von bestimmten Abwasserwasseranlagen geprüft werden. Einige Bürger haben die Prüfung vornehmen lassen.

In Voerde muss die Dichtheit von bestimmten Abwasserwasseranlagen geprüft werden. Einige Bürger haben die Prüfung vornehmen lassen.

Foto: MB

Aus dem alten Förderprogramm, mit dem die Sanierung von schadhaften privaten Abwasserleitungen bezuschusst wurde, sind rund 360 000 Euro nach Voerde geflossen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben lagen bei 1,2 Millionen Euro, wie Voerdes Baudezernent Wilfried Limke gegenüber der RP sagte. Bis Ende des nächsten Jahres müssen alle Voerder, die in Wasserschutzzonen leben und deren Häuser vor 1965 errichtet wurden, eine Dichtheitsprüfung für ihre privaten Abwasserleitungen durchgeführt haben, wie es die kommunale Satzung vorsieht. "Die Anzahl derjenigen, die geprüft haben, ist gering, die übrigen werden wir erinnern", sagte Limke. Bislang haben unter 15 Prozent der Betroffenen die Prüfung vornehmen lassen. Die Verwaltung wird im neuen Jahr alle übrigen anschreiben, an die geltende Satzung und auf ihre Prüfpflicht hinweisen, wie Limke weiter erklärte.

Auch für Gebäude, die in Wasserschutzzonen liegen und nach 1965 errichtet wurden, muss eine Dichtheitsprüfung erfolgen, allerdings gilt hier das Fristende 2020. Wie Wilfried Limke erläuterte, liegen in Voerde etwa 4400 Grundstücke in Wasserschutzzonen, für die Hälfte gilt die Frist bis Ende 2015, für die übrigen der längere Zeitraum.

Wer den Kanal-TÜV, wie die Dichtheitsprüfung umgangssprachlich auch genannt wird, für seine Abwasseranlage durchgeführt hat, sollte als Nachweis eine Kopie des Prüfberichtes der Voerder Verwaltung einreichen. Die Kommune, so kündigte Limke an, wird stichprobenartig kontrollieren, ob die Grundstückseigentümer ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind. Auch für die Besitzer sei es wichtig, den Status ihrer Abwasseranlagen zu kennen, denn diese können in Ordnung sein oder ein spezielles Schadensbild aufweisen. "Es ist im eigenen Interesse, eine schadhafte Anlage zu sanieren", erklärte Baudezernent Wilfried Limke. Wenn beispielsweise Schmutzwasser aus der privaten Abwasserleitung austritt, kann dies zu einer Durchfeuchtung der Kelleraußenwand des eigenen Hauses führen. Jeder Hauseigentümer sollte bedenken, dass es Schmutzwasser ist, das ins Gemäuer eindringt, und kein klares Wasser. Was für ein Hausdach selbstverständlich ist, dass es repariert wird, wenn es undichte Stellen aufweist, sollte schließlich auch für die Abwasserleitungen gelten. Limke ist zuversichtlich, dass viele Bürger ihre Prüfpflicht wahrnehmen werden. Er erinnert zudem daran, dass es ein neues Förderprogramm gibt, das für Grundstücke in so genannten Fremdwasserschwerpunktgebieten gilt, dies sind Möllen und Voerde-Südost.

Bürger, die Fragen zur Dichtheitsprüfung haben, können sich an die Voerder Stadtverwaltung wenden.

(RP)
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