Mahnmal im Dinslakener Stadtpark „Judenkarren“: Mahnung und Verpflichtung

Dinslaken · Erinnerung an Verbrechen, die an jüdischen Bürgern begangen wurden, soll wachgehalten werden.

 Die Skulptur der „Judenkarren“ des Künstlers Alfred Grimm hat ihren festen Standort im Dinslakener Stadtpark.

Die Skulptur der „Judenkarren“ des Künstlers Alfred Grimm hat ihren festen Standort im Dinslakener Stadtpark.

Foto: Heinz Schild

Die Stadt Dinslaken will sich nachhaltig zu ihrer Verpflichtung bekennen, „an die Verbrechen gegenüber jüdischen Menschen zu erinnern“. Deshalb ist nun beabsichtigt, einen Ausstellungs- und Urheberrechtsvertrag mit dem Künstler Alfred Grimm und dem Evangelischen Kirchenkreis Dinslaken über die Skulptur der „Judenkarren“ abzuschließen. Das Kunstwerk, das im Stadtpark steht und sich im Besitz des Kirchenkreises befindet, erinnert an die Verbrechen, die in Dinslaken an jüdischen Menschen, insbesondere den Kindern des jüdischen Waisenhauses begangen wurden. Die Skulptur soll die Erinnerung daran „für gegenwärtig und zukünftige Generationen“ wachhalten.

1993 schlossen Alfred Grimm und der Kirchenkreis den Vertrag zu Herstellung des Mahnmals, das dann in Bronzeguss ausgeführt wurde. Die Stadt Dinslaken gab ihre Zustimmung zur Aufstellung der fertigen Skulptur im Stadtpark. Die Einweihung des Denkmals fand am 10. November 1993 statt, einen Tag nach dem 55. Jahrestag der sogenannten Reichsprogromnacht. Bislang gibt es nur eine mündliche Vereinbarung zwischen der Kommune, dem Evangelischen Kirchenkreis und dem Künstler, dass die Skulptur auf unbefristete Zeit in der Grünanlage am Rathaus ausgestellt wird. Nun soll es auf Initiative von Alfred Grimm, der sich 2017 mit dieser Bitte an die Kommune wandte, eine schriftliche Fixierung in einem Ausstellungs- und Urheberrechtsvertrag geben, damit die Beziehungen hinsichtlich des Mahnmals zwischen der Kommune und dem Kirchenkreis auch über den Tod von Alfred Grimm hinaus geregelt sind. „Durch die Schriftform soll gesichert werden, dass diese Verpflichtungen und die Rechte auch den nächsten Genrationen bekannt und bewusst bleiben“, heißt es in Vorlage, die die Verwaltung für den Kultur- und Partnerschaftsausschuss erarbeitet hat, der sich in seiner Sitzung am 10. September mit dieser Thematik befassen wird.

In der zu treffenden Vereinbarung wird deutlich gemacht, dass Alfred Grimm die Skulptur geschaffen hat und dass der Evangelische Kirchenkeis Dinslaken der Eigentümer des Kunstwerks ist. Die Kommune räumt der Kirche das zeitlich unbefristete Recht ein, das Mahnmal im Stadtpark auszustellen. Die Stadt sorgt für die Erhaltung des Ausstellungsortes und pflegt ihn. Der Kirchenkreis ist im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten für die Erhaltung (falls erforderlich Instandsetzung) der Skulptur verantwortlich. Die Stadt ist nicht berechtigt, wie es in der noch zu treffenden Vereinbarung weiter heißt, die Umgebung des Ausstellungsortes im Stadtpark umzugestalten.

Der Ausstellungs- und Urheberrechtsvertrag zum „Judenkarren“-Mahnmal soll zwischen der Stadt Dinslaken, dem in Hünxe lebenden Künstler Alfred Grimm und dem Evangelischen Kirchenkreis Dinslaken geschlossen werden. Der Rat der Stadt muss vorher seine Zustimmung dazu geben.

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