Voerde Haarmann: Keine Verstöße gegen Ehrenordnung

Voerde · Werner Ellenberger, kommunalpolitisch aktiver Bürger aus Voerde, und auch FDP-Rastherr Bernhard Benninghoff haben kritisiert, dass es Ratsmitglieder mit ihrer Auskunftspflicht hinsichtlich ihrer Aufwandsentschädigungen nicht so genau nehmen. Die Verwaltung hat daraufhin ein Rechtsgutachten vom Städte- und Gemeindebund eingeholt. Gegenüber der RP hatte Bürgermeister Dirk Haarmann bereits erklärt: "Wir haben uns nicht rechtswidrig verhalten." In einem Schreiben an Bernhard Benninghoff geht der Verwaltungschef nun auf die angeblichen Verstöße von Mandatsträger gegen die Ehrenordnung der Stadt Voerde ein und weist darin klarstellend auf die Rechtslage hin.

Danach unterliegen gemäß dem Korruptionsbekämpfungsgesetz Angaben - wie ausgeübter Beruf und Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien, Mitgliedschaft in Organen privatrechtlicher Unternehmen - der Veröffentlichungspflicht. Aufstellungen über die Höhe der jeweiligen Einnahmen und den Umfang des Vermögens zu verlangen, so der Städte- und Gemeindebund in seiner Stellungnahme, gehe über den Zweck der Auskunftspflicht hinaus, nämlich Interessenskonflikte einzelner erkennen zu können. Deshalb wird die Ehrenordnung der Stadt Voerde in diesem Punkt sogar als rechtswidrig angesehen.

Nach Feststellung von Haarmann liegen von allen Ratsmitgliedern die notwendigen Ehrenerklärungen vor. Auf die Kritik, dass in verschiedenen Erklärungen keine Angaben zur Mitgliedschaft in Aufsichtsräten enthalten sind, verweist der Bürgermeister auf die Anlage zur kommunale Ehrenordnung. Denn danach "entfällt diese Anzeige, wenn die Tätigkeit auf eine Bestellung durch den Beschluss des Stadtrates zurückgeht". Dieser Weg sei gewählt worden, weil die Verwaltung von sich aus die aktuelle Mitgliedschaft von Mandatsträgern in kommunalen Beteiligungen auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Der Bürgermeister hat nach eigener Aussage inzwischen veranlasst, dass diese Information den Auskunftsuchenden durch einen Link bei den entsprechenden Ehrenerklärungen näher gebracht wird. Zudem merkt der Verwaltungschef an, dass die von der Sparkasse gewährtenVergütungen für die Mitglieder der Verwaltungsräte im Zusammenhang mit den Jahresabschlüssen des Geldinstituts durchgängig im Anhang aufgeführt werden. Verstöße einzelner Mandatsträger hiergegen sind ihm nicht bekannt.

(hsd)
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