Dinslaken Gericht untersagt das Kurdische Festival

Dinslaken · Weil die Veranstaltung auf der Dinslakener Trabrennbahn nicht stattfinden kann, soll es stattdessen ein Meeting geben: am Samstag, 8. September, ab 11 Uhr vor dem Düsseldorfer Landtag. Es sei keine Demonstration, so ein Organisator.

 Im vergangenen Jahr fand das Internationale Kurdische Kulturfestival in der Deutzer Werft in  Köln statt.

Im vergangenen Jahr fand das Internationale Kurdische Kulturfestival in der Deutzer Werft in  Köln statt.

Foto: dpa/dpa Picture-Alliance / Christoph

Mit etwa 20.000 Besuchern hat die Solidaritätsplattform Afrin für ihr Internationales Kurdisches Kulturfestival gerechnet, das am Samstag, 8. September, auf dem Gelände der Dinslakener Trabrennbahn stattfinden sollte. „Für Frieden und Demokratie – Solidarität mit Afrin und Freiheit für Öcalan“ sollte das Motto des Festivals lauten. Die Stadt Dinslaken hat die Veranstaltung allerdings verboten und begründete dies mit Sicherheitsbedenken. Doch diese Entscheidung wollte der Veranstalter nicht einfach hinnehmen, er wandte sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Am Donnerstag fällte die 28. Kammer des Verwaltungsgerichtes ihre Entscheidung und bestätigte die von der Stadt Dinslaken ausgesprochene Untersagung des Kulturfestivals, weil das vom Veranstalter vorgelegte Sicherheitskonzept „gravierende Mängel und Lücken“ aufweise, wie es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf heißt.

Die 28. Kammer ist zu der Überzeugung gekommen, dass durch das vorgelegte Sicherheitskonzept nicht gewährleistet werden könne, dass die von einer solchen Menschenansammlung ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgeschlossen werden könnten. Die Afrin Solidaritätsplattform, die sich aus über 90 Gruppen zusammensetzt, hat noch die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einzulegen.

„Wir haben etwas anderes erwartet und gehofft, das Festival könne stattfinden“, erklärte Fikret Igrek, ein Mitorganisator des Kulturfestivals, gegenüber der Rheinischen Post. Von der Veranstaltung sollte ein Signal für Freiheit und Gleichberechtigung ausgehen. Er kündigte bereits an, dass Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Und statt des Festivals soll es nun ein Meeting geben, das findet am Samstag, 8. September, ab 11 Uhr vor dem Düsseldorfer Landtag statt. Igrek betonte, dass es ein Meeting sei, keine Demonstration. Nach seiner Ansicht wurde das Festival aufgrund politischer Interessen untersagt.

Diesen Vorwurf wollte Thomas Pieperhoff, Sprecher der Stadt Dinslaken, nicht gelten lassen. Die Kommune fühlt sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vielmehr in ihrer Position bestätigt. Er bekräftigte, dass das Sicherheits- und das Verkehrskonzept des Veranstalters so schwerwiegende Mängel aufgewiesen hätten, dass die geplante Veranstaltung nicht hätte genehmigt werden können. Die Verwaltung hat nach Aussage von Pieperhoff in Kontakt zum Veranstalter gestanden und diesem Mitte August schriftlich mitgeteilt, dass, wenn bis zum 29. August keine prüffähigen Unterlagen vorliegen würden, ihm schon zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt werden könne, dass die Veranstaltung nicht genehmigt werde. So kam es dann auch, die Untersagungsverfügung erhielt der Veranstalter am 3. September. Die Entscheidung, das Kulturfestival nicht zuzulassen, ist nach Aussage von Pieperhoff, einzig aus sachorientierten und nicht aus politischen Gründen getroffen worden. „Die Entscheidung wäre auch bei jedem anderen Veranstalter so ausgefallen“, erklärte Pieperhoff. Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes, das auf das mangelhafte Sicherheitskonzept verweist, sieht die Dinslakener Verwaltung sich darin bestärkt, dass sie, selbst unter dem Gesichtspunkt der Versammlungsfreiheit, „keine willkürliche oder unverhältnismäßige Entscheidung getroffen“ habe.

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