Entscheidung fällt später BUND: Holzkraftwerk nicht genehmigen

Dinslaken · Im Saal des Ledigenheims in Lohberg fand die Erörterung zu der Anlage statt, die an der Thyssenstraße entstehen soll. Knapp 100 Einwender nahmen daran teil und vertraten ihre Position zu dem Vorhaben.

 So soll es mal aussehen, das geplante Holz-Energiezentrum an der Thyssenstraße.

So soll es mal aussehen, das geplante Holz-Energiezentrum an der Thyssenstraße.

Foto: Stadtwerke Dinslaken

„Die Anlage ist nicht genehmigungsfähig, deshalb beantrage ich das Versagen der Teilgenehmigung“, erklärte Petra Schmidt-Niersmann als Vertreterin des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Mit ihrer Ansicht stand sie nicht allein dar. Knapp 100 Männer und Frauen nahmen an der Erörterung teil, die am Mittwoch im Saal des Ledigenheims Lohberg stattfand und bei der es um die Pläne der Dinslakener Holz-Energiezentrum GmbH (DHE) ging, auf dem Industriegebiet an der Thyssenstraße ein Holzheizkraftwerk zur Erzeugung von Strom und Wärme zu betreiben. Viele der Zuhörer im Saal belohnten den Redebeitrag der BUND-Vertreterin mit Applaus und stimmten ihr kopfnickend zu.

Zu diesem Termin nach Lohberg eingeladen hatte die Bezirksregierung Düsseldorf als die für das Vorhaben zuständige Genehmigungsbehörde. Daran nahmen Vertreter der Antragstellerin DHE (Hauptanteilseigner dieser Gesellschaft sind die Dinslakener Stadtwerke), die Stadt Dinslaken und der Kreis Wesel sowie Einwender, Betroffene und Vertreter der Bürgerinitiative gegen Giftmüll (BIGG) teil. Geleitet wurde die Erörterung von Sabine Thaler, technische Dezernentin der Bezirksregierung Düsseldorf. Gegen die Planungen gab es rund 580 Einwendungen. Bei dem Erörterungstermin hatten die Einwender die Möglichkeit, ihre Bedenken persönlich vorzutragen. Durch die Erörterung solle die Grundlage für eine tragfähige Entscheidung geschaffen werden, wie Sabine Thaler erklärte. Sie sagte auch, dass alle Ergebnisse und Erkenntnisse der Erörterung Grundlage einer umfassenden Prüfung seien. Die Entscheidung über die beantragte 1. Teilgenehmigung zur Errichtung des Holzheizkraftwerkes werde nicht während der Erörterung fallen, sondern erst später im Verlauf des weiteren Genehmigungsverfahrens.

 Sabine Thaler (rechts) von der Bezirksregierung leitete die Erörterung, ihr zur Seite die Juristin Anne Marienberg.

Sabine Thaler (rechts) von der Bezirksregierung leitete die Erörterung, ihr zur Seite die Juristin Anne Marienberg.

Foto: Heinz Schild

Zu Beginn erhielt Thomas Döking von den Stadtwerken und DHE-Projektleiter für das Holzheizkraftwerk die Gelegenheit, das Vorhaben zu erläutern. Er berichtete unter anderem, dass die geplante Kesselanlage über zwei Feuerungslinien verfügen werde, um eine hohe Flexibilität zu gewährleisten. „Wir setzen keine gefährlichen Brennstoffe der Klasse A 4 ein“, bekräftigte Döking.

Detlef Kolaric, Sprecher der Bürgerinitiative gegen Giftmüll, beklagte die bisherige mangelnde Information durch die Stadtwerke und zeigte sich auch mit der Informationspolitik der Bezirksregierung unzufrieden. Zudem stellte er fest, dass die geplante Anlage auf dem Grundstück im Industriegebiet an der Thyssenstraße durch den dort geltenden Bebauungsplan ausgeschlossen werde und daher auch nicht genehmigungsfähig sei. Und dies gelte, so einige Einwender, auch für den beantragten vorzeitigen Baubeginn. Die Einwender argumentierten, dass es kein öffentliches Interesse an einem vorzeitigen Baubeginn gebe, sie konnten nur ein Interesse des Unternehmens daran erkennen. Kolaric sah die Aufsichtsräte gefordert, denn er befürchtete Verschwendung von Steuergeldern. Denn wenn nach einen vorzeitigen Baubeginn ein Rückbau erforderlich werde, ginge das letztlich zu Lasten der Steuerzahler, da die Stadtwerke ein kommunales Unternehmen seien.

Einwender Thomas Allekotte ging detailliert auf die Punkte ein, die nach seiner Überzeugung aus planungsrechtlicher Sicht gegen das Vorhaben sprechen würden, wie beispielsweise die Nichteinhaltung des notwendigen Abstandes zur Wohnbebauung und die Größe der Anlage. Alles, was die Dreigeschossigkeit überschreite, sei nicht zulässig. Das geplante Maschinenhaus sei 32 Meter hoch, der Müllbunker 38 Meter, der Schornstein sogar 42 Meter.

„Wir bewegen uns im Rahmen des geltenden Rechts“, stellte Thomas Christner, Jurist der Antragstellerin, fest. Auch nachbarliche Interessen sah er berücksichtigt, denn alle Grenzwerte würden eingehalten. Den Einwurf, an der Thyssenstraße entstehe eine Sondermüllverbrennungsanlage ließ er nicht unkommentiert stehen, denn geplant sei eine Holzverbrennungsanlage.

Die Erörterung dauerte von morgens 10 bis gegen 19 Uhr.

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