Bei Gas und Fernwärme Stadtwerke Dinslaken verzichten auf Dezemberabschlag

Dinslaken · Die Stadtwerke Dinslaken und die Fernwärmeversorgung Niederrhein erheben für Erdgas beziehungsweise Fernwärme im Dezember keinen Abschlag. Damit setzt sie die von der Regierung beschlossene Entlastung der Bürger bei den Energiekosten um. Machen muss man als Kunde nichts.

Auch Fernwärmekunden werden finanziell entlastet. Foto: Marijan Murat/dpa

Auch Fernwärmekunden werden finanziell entlastet. Foto: Marijan Murat/dpa

Foto: dpa/Marijan Murat

Die aktuelle Energiepreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um die Haushalte und kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gas- und Fernwärmekunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.

Die Stadtwerke Dinslaken und die Fernwärmeversorgung Niederrhein setzen die Soforthilfe um, indem sie auf die Dezemberzahlung verzichten. Wer seine monatlichen Abschlagszahlungen, beispielsweise durch einen Dauerauftrag, selbst vornimmt, kann diese Überweisung im Dezember aussetzen. Wer einen Lastschrifteinzug vereinbart hat, dem wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Diese vorläufige Entlastung wird bei der Jahresrechnung mit dem tatsächlich ermittelten Entlastungsbetrag verrechnet.

Bei der Ermittlung des Entlastungsbetrages ergeben sich Unterschiede zwischen Gas und Fernwärme. Der Entlastungbetrag für Letztverbraucher Erdgas ist im § 2 ESWG geregelt. Demnach sollen sämtliche SLP-Kunden in Höhe von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs zum geltenden (Brutto-)Arbeitspreis am 1. Dezember entlastet werden. Zur Ermittlung des Jahresverbrauchs werden die Werte herangezogen, die der Lieferant im September 2022 für jeden einzelnen SLP-Letztverbraucher prognostiziert hat.

Der Entlastungbetrag für Letztverbraucher Fernwärme ist im § 4 ESWG geregelt. Der Entlastungsbetrag entspricht dem Septemberabschlag 2022 zuzüglich 20 Prozent. Für Kunden, die im September keinen Abschlag zahlen mussten (z.B. Neukunden) und Kunden mit monatlichen Rechnungen erfolgt eine Ermittlung des Entlastungsbetrages nach den gleichen Grundsätzen.

Weitere Informationen zur Soforthilfe finden Erdgaskunden der Stadtwerke Dinslaken auf www.stadtwerke-dinslaken.de/sd/soforthilfe.

Fernwärmekunden erhalten weitere Informationen online auf der Homepage auf www.fernwaerme-niederrhein.de/soforthilfe-dezember/

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