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Stadt Dinslaken stellt Anzeige gegen unbekannt Maulwurffalle auf dem Waldfriedhof in Oberlohberg entdeckt

Dinslaken · Maulwürfe zu töten, ist verboten. Auf dem Waldfriedhof in Oberlohberg haben Mitarbeiter der Stadt jetzt eine Falle gefunden, mit der die pelzigen Wühler gefangen werden sollten.

 Maulwürfe vertilgen Schädlinge. Sie gelten als geschützte Art.

Maulwürfe vertilgen Schädlinge. Sie gelten als geschützte Art.

Foto: dpa-tmn/Patrick Pleul

Bei Pflegearbeiten auf dem Waldfriedhof in Oberlohberg ist eine Maulwurffalle gefunden worden. Nicht nur, dass diese Falle auch für Menschen eine große Gefahr darstellt – es ist auch strengstens verboten Maulwürfe zu töten. Der Maulwurf steht unter Naturschutz und ist nach Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützte Art bezeichnet. Aus diesem Grund ist es verboten, einen Maulwurf zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Darauf weist das die Stadt Dinslaken hin. Die Bußgelder betragen bis zu 50.000 Euro. Bei Vorsatz oder gewohnheitsmäßiger Tötung kann sich die Strafe nochmals erhöhen. Die Stadt Dinslaken hat Anzeige gegen unbekannt erstattet.

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