Auf dem Gehweg in Dinslaken Frau fährt mit E-Scooter ohne Versicherung und kassiert Anzeige

Dinslaken · Auch für das Fahren mit E-Rollern gibt es klare Regeln. Das Gefährt muss versichert sein und darf nicht auf dem Gehweg benutzt werden.

 Auf Gehwegen dürfen E-Roller nicht fahren.

Auf Gehwegen dürfen E-Roller nicht fahren.

Foto: dpa-tmn/Uwe Anspach

Eine Anzeige kassierte am vergangenen Donnerstag eine 35-jährige Dinslakenerin, die mit einem Elektroroller auf dem Gehweg Am Neutor unterwegs war. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges stellte sich heraus, dass an dem Roller das Versicherungskennzeichen des Jahres 2020 angebracht war. Ein gültiger Versicherungsschutz für 2021 bestand nicht. Der Frau wurde die Weiterfahrt verboten, zusätzlich wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz geschrieben werden.

Die Polizei nimmt das zum Anlass, auf die Voraussetzungen zum Fahren mit Elektrorollern hinzuweisen. Benötigt werden eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus müssen am Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild angebracht sein. Wer mit dem Roller fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Alkohol und Drogen sind auch bei diesen Kraftfahrzeugen tabu.

Mit den Rollern darf nur auf Radwegen, Fahrradstraßen sowie Radfahrstreifen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Die Nutzung auf Gehwegen ist verboten. Auch mit ausgeschaltetem Motor darf nicht auf Gehwegen gefahren werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort