Zum 1. August Fernwärme: neue Preislisten, Kunden zahlen nicht mehr

Die Fernwärmeversorgung Niederrhein (FN) veröffentlicht zum 1. August neue Preislisten. Die Veränderungen betreffen allerdings nicht die Kunden-Endpreise, sondern die Preisänderungsklauseln für den Arbeitspreis.

 Blick auf das Biomasse-Heizkraftwerk der Stadtwerke Dinslaken

Blick auf das Biomasse-Heizkraftwerk der Stadtwerke Dinslaken

Foto: Stadtwerke Dinslaken (SD)

Die Fernwärmepreise für die Kunden werden mit einer Formel aus vielen verschiedenen Faktoren errechnet. Dazu zählen die tarifliche Stundenvergütung für Arbeitnehmer ebenso wie Rohstoffpreise,  Indizes, die vom statistischen Bundesamt veröffentlich werden, sowie die Preisentwicklung bei den CO2-Zertifikaten. Diese Preisbestimmungselemente sind in den Preislisten der FN enthalten, ihre Änderungen müssen deshalb kommuniziert werden. Die öffentliche Bekanntgabe hat einen rein informativen Charakter. Die aktuellen Änderungen betreffen die beiden Indices Steinkohle und Wärmepreis. Mit dem Ende des Steinkohleabbaus in Deutschland entfällt in der Preisänderungsklausel der Preis für so genannte Drittlandskohle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Er wird durch den sehr ähnlichen Index Steinkohle (Einfuhrpreis) des Statistischen Bundesamtes ersetzt. Direkt mit seinem Vorgängerindex „Zentralheizung, Fernwärme u. a.“ vergleichbar ist der „Wärmepreisindex“.  ie Änderung nahm das Statistische Bundesamt vor, nachdem es im Februar die Verbraucherpreise umbasiert hat. Für die Kunden ändert sich zum 1. August nichts. Die FN passt die Arbeits-, Grund-, und Verrechnungspreise jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres an oder hält sie konstant.

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