Dinslaken Exfreundin vergewaltigt: Gericht mildert Urteil ab

Dinslaken · 26-jähriger Angeklagter legt vor der Berufungskammer in Duisburg ein Teilgeständnis ab.

Nach der Vergewaltigung seiner Exfreundin in ihrer Wohnung in Dinslaken muss der Täter jetzt für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die über mehrere Tage andauernde Verhandlung vor der Berufungskammer des Duisburger Landgerichts hat dem Angeklagten nur zu einem etwas milderen Urteil verholfen. Der 26-Jährige war zuvor zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Die Berufungskammer wertete zu Gunsten des Angeklagten, dass der Mann die Gewaltanwendung nun nicht mehr vehement abstritt. Zuvor hatte er immer von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gesprochen.

Was der Dinslakener nun vor dem Landgericht erklärte, war von einem umfassenden Geständnis allerdings noch weit entfernt. Zunächst sagte er, dass er bei seiner Exfreundin kaum auf Gegenwehr gestoßen sei. Später gab er dann zu Protokoll, die Frau habe sich zwar zuerst gesträubt, sei dann aber mit seiner Annäherung durchaus einverstanden gewesen. Am Tattag - der liegt mittlerweile knapp zweieinhalb Jahre zurück - waren die beiden schon nicht mehr liiert. Sie hatten sich in der Dinslakener Wohnung zu einem Gespräch verabredet. Die Frau hatte allerdings leicht bekleidet die Tür geöffnet. Daher habe er den Vorsatz, nur zu reden, vergessen, sagte der Angeklagte. Er gab zu, sie in ihr Schlafzimmer gedrängt zu haben.

An Einzelheiten könne er sich aber nicht mehr erinnern. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren beantragt.

(BL)
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