Am 13. November Erörterung zum Holzheizkraftwerk im Ledigenheim

Dinslaken · Gegen das Projekt gab es rund 580 Einwendugen.

 So soll das geplante Holzheizkraftwerk aussehen.

So soll das geplante Holzheizkraftwerk aussehen.

Foto: Stadtwerke Dinslaken

Die Firma Dinslakener Holz-Energiezentrum (DHE) plant die Errichtung und den Betrieb eines Holzheizkraftwerkes an der Thyssenstraße. Die Unterlagen für den ersten Teilabschnitt des Projekts lagen öffentlich aus. Gegen das Vorhaben gab es rund 580 Einwendungen. Diese werden am 13. November, ab 10 Uhr, in den Räumen der Stiftung Ledigenheim in Lohberg, Stollenstraße 1, erörtert, wie die Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde mitteilt.

Das Holzheizkraftwerk einschließlich seiner Nebenanlagen soll auf einer Freifläche im Industriegebiet an der Thyssenstraße errichtet werden. In der Anlage sollen Althölzer zur Erzeugung von Fernwärme und Strom verbrannt werden.

Die DHE hat im März 2019 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung einer ersten Teilgenehmigung für die Errichtung gestellt. Dieser Antrag umfasst die folgenden Maßnahmen: Herrichtung des Baufeldes; Errichtung der Fundamente; Errichtung von Brennstofflagergebäude, Betriebsgebäude, Kesselhaus, Maschinenhaus, Rostaschegebäude und MS-Schaltanlagengebäude. Die Errichtung der technischen Einrichtungen sowie der Betrieb des Holzheizkraftwerks werden im Rahmen einer zweiten. Teilgenehmigung beantragt.

Der Erörterungstermin am 13. November dient dazu, die Informations- und Entscheidungsgrundlage der Genehmigungsbehörde zu verbreitern beziehungsweise zu verbessern. Unter Beteiligung der Einwender, denen beim Erörterungstermin die Gelegenheit gegeben wird, ihre Bedenken vorzutragen, soll der Sachverhalt umfassend aufgeklärt werden, um eine tragfähige Grundlage für die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu schaffen.

Eine Entscheidung über den Antrag auf Genehmigung wird nicht im Erörterungstermin selbst, sondern erst im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens getroffen, so die Bezirksregierung. Der Erörterungstermin ist öffentlich.

(RP)
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