Stadtwerke Dinslaken Strom und Gas werden ab 1. Januar deutlich teurer

Dinslaken · Kunden müssen zum 1. Januar 2023 sowohl bei der Grundversorgung als auch bei den Sondertarifen der Stadtwerke Dinslaken mehr zahlen.

 Kunden der Stadtwerke Dinslaken müssen ab 1. Januar 2023 für Gas und Strom mehr bezahlen.

Kunden der Stadtwerke Dinslaken müssen ab 1. Januar 2023 für Gas und Strom mehr bezahlen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Die Stadtwerke Dinslaken ziehen die Strom- und Gaspreise kräftig an. Zum 1. Januar 2023 müssen Kunden sowohl bei der Grundversorgung als auch bei den Sondertarifen deutlich mehr zahlen.

Der Servicepreis im Tarif DINbasis Gas beträgt aufgrund der befristeten Umsatzsteuersenkung aktuell 107,90 Euro jährlich. Der Arbeitspreis DINbasis Gas steigt von 7,50 Cent auf 12,34 Cent brutto pro Kilowattstunde. Der Servicepreis im Tarif DINbasis Strom steigt aufgrund des gestiegenen Grundpreises für die Netznutzung auf 154 Euro jährlich. Der Arbeitspreis DINbasis Strom steigt von 26,37 auf 44,58 Cent pro Kilowattstunde.

Die Tarife DINGas+ bzw. DINStrom+ werden entsprechend angepasst. Die Kunden werden in diesen Tarifen wie auch die grundversorgten Kunden in einem persönlichen Anschreiben über die Preisanpassung informiert.

Die Stadtwerke begründen den Preisanstieg mit den nach wie hohen Beschaffungspreisen für Gas und Strom. Als Grundversorger kauften sie langfristig für ihre Bestandskunden die Energie ein. Dies sei einer der Gründe, warum sowohl der Strom- als auch der Gaspreis für Dinslaken bisher im Vergleich zum Bundesdurchschnitt niedrig gehalten werden konnte. Doch auch bei den Stadtwerken Dinslaken führen die anhaltend hohen Preise an den Energiemärkten im kommenden Jahr zu einer deutlichen Beschaffungskostensteigerung für Strom und Gas. Zudem stiegen auch die Entgelte für Netznutzung und es erhöhten sich einige Umlagen beim Strompreis.

Die Preise bewegten sich annähernd im Rahmen der von der Bundesregierung avisierten Gaspreis- bzw. Strompreisdeckelung. Wie die Abwicklung der Deckelung vorgenommen werden soll, sei derzeit noch unklar. Klar sei aber, dass im Rahmen der Soforthilfe bei Gas und Fernwärme die Dezemberzahlung vom Bund übernommen wird. Bei Kunden mit einem Sepa-Lastschriftmandat wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Kunden, die separat überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können den Dezemberabschlag einbehalten bzw. den Dauerauftrag aussetzen. Überzahlungen werden von den Stadtwerken Dinslaken bzw. der Fernwärmeversorgung Niederrhein mit der Jahresabrechnung erstattet.

Bei Mietern, die die Energiekosten im Rahmen Ihrer Nebenkosten an den Vermieter zahlen, wird die Soforthilfe vom Vermieter bei der Endabrechnung berücksichtigt. Weitere Informationen: www.stadtwerke-dinslaken.de/sd/soforthilfe

(ras)
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