Nach Beschwerde seines Verteidigers Gericht hebt Sitzungshaftbefehl gegen Michael Wendler auf

Dinslaken · Schlagersänger Michael Wendler könnte jetzt wieder nach Deutschland kommen, ohne eine Festnahme zu riskieren. Das hat das Landgericht in Duisburg so entschieden. Was das Gericht dazu bewegt hat und wie es nun weitergeht.

 Michael Wendler - hier ein Archivbild von Aufnahmen für die RTL-Tanzshow „Let’s Dance“ im Jahr 2016.

Michael Wendler - hier ein Archivbild von Aufnahmen für die RTL-Tanzshow „Let’s Dance“ im Jahr 2016.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Eine Sorge weniger für den Schlagersänger und Verschwörungsideologen Michael Wendler: Ihm droht nun keine Festnahme mehr, wenn er nach Deutschland kommen sollte. Das Landgericht Duisburg hat den „Sitzungshaftbefehl“ aufgehoben, den das Amtsgericht Dinslaken gegen ihn erlassen hatte.

Das Dinslakener Gericht will wegen des Vorwurfs der „Beihilfe zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung“ gegen Wendler verhandeln. Dabei geht es um Vorgänge nach der Insolvenz der Plattenfirma seiner Ex-Frau Claudia Norberg.

Zum Prozesstermin im Juli reiste der Sänger – der die Vorwürfe gegen sich bestreitet – aber nicht aus Florida an. Stattdessen wollte sein Anwalt für ihn sprechen. Das Gericht akzeptierte das aber nicht, bestand auf dem persönlichen Erscheinen des Beschuldigten und erließ einen so genannten „Sitzungshaftbefehl“, der es sicherstellen sollte.

Dagegen hat Wendlers Verteidiger nun erfolgreich Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz eingelegt, dem Landgericht Duisburg. Dort kam man zu dem Schluss, „dass aus Sicht des Landgerichts eine Durchführung der Hauptverhandlung auch möglich ist ohne die Anwesenheit des Angeklagten“, so Sprecher Henning Bierhaus. Vor allem, weil Wendlers Anwalt mit Vollmachten ausgestattet war, in seinem Namen zu sprechen.

Der Vorgang bedeute nicht automatisch, dass das Dinslakener Gericht etwas „falsch“ gemacht habe, betont Bierhaus. „Das sind Rechtsfragen, die man unterschiedlich beurteilen kann.“ Und die Kammer des Duisburger Gerichts sehe die Sache einfach anders als das Amtsgericht. „Es ist ein ganz normal in einem Rechtsstaat, dass es Instanzenzüge gibt“ – und, dass Beschlüsse gegebenenfalls auf diese Weise aufgehoben würden.

Das Verfahren kann also weitergehen, der Ball für alles Weitere liegt jetzt in Dinslaken. „Ob ein neuer Prozesstermin anberaumt wird, das obliegt dem Amtsgericht“, so Henning Bierhaus.

Michael Wendler macht seit langem weniger durch seine Musik von sich reden als dadurch, dass er online verschwörungsideologische Erzählungen verbreitet. Zuletzt ließ er wissen, dass er wegen der Drei-G-Regelungen nicht in der Oberhausener Turbinenhalle auftreten werde.

(szf)
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