Frau aus Rheinberg mit Bekanntem unterwegs Polizei klärt doppelte Fahrerflucht auf

Dinslaken/Rheinberg · Bei der Aufklärung einer Fahrerflucht nach einem Unfall in Dinslaken, mussten Polizeibeamte einen zweiten Flüchtigen aufspüren. Der hatte das Auto einer Frau aus Rheinberg gesteuert. Als er die Polizei sah, bremste er und rannte davon.

 Die Polizei sspürte den Geflüchteten zu Hause auf.

Die Polizei sspürte den Geflüchteten zu Hause auf.

Foto: dpa/Silas Stein

Am Mittwoch, 4. Januar, gegen 18.45 Uhr nahmen Polizeibeamte an der Schloßstraße in Dinslaken eine Verkehrsunfallflucht auf. Eine zunächst unbekannte Frau hatte während der Fahrt einen Außenspiegel eines dort geparkten Pkw beschädigt und eine Notiz mit einer Telefonnummer an dem beschädigten Wagen hinterlassen. Anschließend war sie weitergefahren. Eine Polizistin und ein Polizist waren nach Bekanntwerden des Sachverhaltes zur Unfallaufnahme gerufen worden.

Um Fotos von dem beschädigten Wagen zu machen, betrat der Polizist die Fahrbahn und gab einem sich nähernden Auto Zeichen anzuhalten. Der Fahrer bremste abrupt, stieg aus und rannte davon. Zeitgleich stieg die Beifahrerin – eine 19-jährige Frau aus Rheinberg – aus, ging um das Auto herum und setzte sich hinter das Steuer. Befragt nach dem Flüchtigen, gab sie an, es handele sich um einen 18 Jahre alten Bekannten aus Dinslaken. Warum er weggelaufen sei, wisse sie nicht.

Den Grund erfuhr die Polizei wenig später, als sie an der Wohnungstür des jungen Mannes klingelte. Er besaß keinen Führerschein und gab dies nach Angaben der Polizei auch reumütig zu. Den 18-Jährigen erwartet jetzt ein Strafverfahren.

Ein Strafverfahren dürfte auch die vermeintliche 34-jährige Unfallverursacherin aus Dinslaken erwarten, die den Spiegel beschädigte und lediglich den Notizzettel mit der Telefonnummer hinterließ. Das Verkehrskommissariat hat hierzu die Ermittlungen aufgenommen.

Anlass für die Polizei, noch einmal auf das Verhalten bei einem Verkehrsunfall hinzuweisen: Jeder, der an einem Unfall beteiligt ist, ist verpflichtet, seine Personalien sowie die Art seiner Beteiligung bekannt zu geben. Er sollte daher sofort Verbindung mit dem Unfallgegner aufnehmen. Gelingt das nicht, ist die Polizei unverzüglich zu informieren.

Es reicht nicht aus, eine Visitenkarte oder ähnliches am Fahrzeug zu hinterlassen. Wenn der Unfallgegner nach einer entsprechenden Wartezeit nicht erreichbar ist, sollte der Unfallverursacher die Polizei rufen.

Auf keinen Fall sollte man fortfahren. Bei einer Verkehrsunfallflucht drohen eine Strafanzeige und ein mehrmonatiger Führerscheinentzug. Und noch ein Hinweis, wenn Minderjährige betroffen sind: Eine Einigung am Unfallort mit minderjährigen Unfallbeteiligten ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.. Um sicher zu gehen, sollte man in einem solchen Fall lieber die Polizei zu Hilfe rufen.

(ras)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort