Dinslaken Dinslakener Anwalt muss sich vor Landgericht verantworten

Dinslaken · Nach Freispruch des Amtsgerichts legte Staatsanwältin Berufung ein. Vorwurf: Gläubigerbegünstigung.

Die Beweisaufnahme im Prozess gegen einen Rechtsanwalt und Notar aus Dinslaken verspricht lang und ausführlich zu werden. Der 66-Jährige muss sich wegen Gläubigerbegünstigung und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz verantworten. Vor der Wirtschaftskammer des Duisburger Landgerichts sprach der Angeklagte gestern von einer missglückten Abtretung. Das Dinslakener Schöffengericht hatte den Mann in erster Instanz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft war damit nicht einverstanden. In der Berufungsverhandlung sollen zahlreiche Zeugen und mehrere Sachverständige zu Wort kommen. Das braucht Zeit, denn schon der Angeklagte alleine weiß mit wortreichen Beiträgen die Zeit zu füllen. Dabei wird er nicht müde zu betonen, wie unsinnig und demütigend die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit gegen ihn gewesen seien.

Zu Beginn des gestrigen Prozesstages schien er den Richter zu einer Stellungnahme bewegen zu wollen. "Eine rechtliche Bewertung vorab wird es noch nicht geben", reagierte der Vorsitzende. Da beide Parteien deutlich gemacht hätten, dass man sich nicht annähern werde, müsse man alle erforderlichen Beweise prüfen. Man könne jetzt noch nicht sagen, ob der Notar "ungerechterweise bevorzugt" wurde, führte er weiter aus. Der 66-Jährige war als Rechtsanwalt für eine Grundstücks- und Wohnungsgenossenschaft tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll er dafür gesorgt haben, dass seine eigenen Ansprüche in sechsstelliger Höhe trotz Insolvenz der Genossenschaft abgesichert wurden. Dadurch habe er sich gegenüber anderen Gläubigern einen Vorteil verschafft. Außerdem soll er unerlaubt Bankgeschäfte betrieben haben, indem er Kredite an neue Mitglieder der Genossenschaft vergab. Der Dinslakener dagegen verteidigte sich damit, das er zu dem Zeitpunkt, als die Grundschuld eingetragen wurde gar nichts von anstehender Insolvenz gewusst habe.

In seiner damaligen Urteilsbegründung hatte das Dinslakener Amtsgericht deutlich gemacht, dass es der Darstellung des Angeklagten glaube, wonach dieser "kein Mann der Zahlen" gewesen sei und als Rechtsberater der Genossenschaft deren finanzielle Situation nicht habe durchschauen können. Das Amtsgericht war auch nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass die angeklagten Bankgeschäfte, wie von der Staatsanwaltschaft vorgetragen, genehmigungspflicht waren.

Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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