Was ist erlaubt und was nicht? Parkplatz-Ärger mit „Fremdanzeige“

Dinslaken · Klaus Brugger ist von einem Knöllchen überrascht worden. Er war sich keiner Schuld bewusst. Außerdem habe offenbar keine Verkehrsüberwachungskraft, sondern irgendein Zeuge das Ordnungsamt in Gang gesetzt.

 So war die Situation an der Bahnstraße: Vorne Platz für Lieferverkehr, dahinter ein Behindertenparkplatz, dazwischen keine Linie.

So war die Situation an der Bahnstraße: Vorne Platz für Lieferverkehr, dahinter ein Behindertenparkplatz, dazwischen keine Linie.

Foto: Zehrfeld

Klaus Brugger soll falsch geparkt haben. An der Bahnstraße war das, 25 Euro wurden fällig. Dabei irritieren den 77-Jährigen aus Dinslaken gleich zwei Dinge. Erstens: Er hatte am Tag des Vergehens gar kein Ticket am Auto. Und zweitens: Ihm war auch nicht klar, dass er etwas falsch mache.

Klaus Brugger ist gehbehindert und hat die Erlaubnis, Behindertenparkplätze zu nutzen. Als er an der Bahnstraße zum Arzt musste, wählte er den nächstgelegenen Behindertenparkplatz an der Straße. Einige Zeit danach flatterte ihm die Verwarnung ins Haus. Der Grund: „Weil ich wohl nicht weit genug vorne gestanden hatte“, fasst Brugger zusammen.

An der Seite des Parkstreifens, auf dem er seinen Wagen abgestellt hatte, steht ein Schild, das den Behindertenparkplatz kennzeichnet. „Davor steht aber ein Schild: Absolutes Halteverbot, Lieferverkehr frei“, schildert der Senior. Offenbar, so erfuhr er vom Ordnungsamt, sei sein Fahrzeug etwa 1,40 Meter weit aus dem Bereich herausgeragt, der für den Behindertenparkplatz vorgesehen sei, und somit hinein in den Bereich, der für Lieferfahrzeuge freizuhalten wäre.

Vor Ort sei das für ihn gar nicht klar gewesen, erzählt Klaus Brugger. Er habe sich einfach an dem Schild für den Behindertenparkplatz orientiert und daneben gehalten. Hinter seinem Wagen sei auch noch genug Platz gewesen: „Ich hatte den Bereich absolut nicht gesperrt, so dass da keiner mehr parken könnte“, versichert er.

Auch gab es an dem Parkstreifen nur diese hintereinander aufgestellten Schilder, keine weißen Markierungen. „Dann sollen sie einen weißen Strich machen“, sagt Brugger. Dann sei klar, wo ein Parkplatz anfange und ende. Er sprach bei der Stadtverwaltung vor, aber das blieb vergebens. „Wir haben die 25 Euro bezahlt“, sagt er, „aber wir waren auf jeden Fall ganz schön stinkig.“

Die Stadt Dinslaken verweist dazu auf die allgemeinen Regelungen in der Straßenverkehrsordnung. Demnach müssen Autofahrer platzsparend parken. Es geht um „eine angemessene Ausnutzung des Verkehrsraumes dort, wo er knapp ist“, so Stadt-Sprecher Marcel Sturm in einer schriftlichen Erläuterung. „Wenn ein Auto derart geparkt wird, dass es zwei Parkplätze besetzt (mit der einen Autohälfte den Parkplatz für Behinderte und mit der anderen Hälfte den Parkplatz für den Lieferverkehr), dann ist das nicht erlaubt.“

Brugger hat sich erschlossen, dass es wohl keine Verkehrsüberwachungskraft gewesen sei, die seinen Wagen aufgeschrieben hat. Offenbar habe irgendeine Privatperson sein Auto fotografiert und dem Ordnungsamt einen Parkverstoß angezeigt. Vielleicht irgendein ein Anlieger, oder vielleicht auch ein Lieferant, mutmaßt der 77-Jährige.

Möglich ist das, denn die Stadt geht so genannten „Fremdanzeigen“ nach, wenn sie geeignet dokumentiert bei ihr ankommen. „Es ist nicht nur in Dinslaken, sondern auch in vielen anderen Kommunen üblich, dass auch zur Verfügung gestelltes Fremdfotomaterial genutzt wird“, erläutert Marcel Sturm. Ob eingereichte Bilder brauchbar sind oder nicht, das prüfe man im Ordnungsamt. Erfahrungsgemäß sei etwa die Hälfte besagten Aufnahmen nutzbar, die andere Hälfte nicht – zum Beispiel, weil sie unscharf sind oder die Verkehrssituation nicht eindeutig zu erkennen ist.

Anonyme Anzeigen kommen aber nicht infrage. Im Gegenteil: „Wenn es dann zu Gerichtsverhandlungen kommt, müssen die Personen, die das Foto gemacht haben, als Zeugen zur Verfügung stehen“, betont Marcel Sturm.

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