Zahlung unter Vorbehalt Dinslaken muss für Straßenbahn zahlen

Dinslaken · Der Kreis Wesel will von der Stadt 500.000 Euro für die Linie 903. Dagegen hat die Kommune vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt. Doch die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. 

 Die Straßenbahn der Linie 903 verkehrt zwischen dem Dinslakener Bahnhof und Duisburg, das Foto entstand auf der Friedrich-Ebert-Straße, in der Nähe der dortigen Post und der Sparkasse.

Die Straßenbahn der Linie 903 verkehrt zwischen dem Dinslakener Bahnhof und Duisburg, das Foto entstand auf der Friedrich-Ebert-Straße, in der Nähe der dortigen Post und der Sparkasse.

Foto: Heinz Schild

Als die Dinslakener Stadtverwaltung den Bescheid über die differenzierte Kreisumlage erhielt, war klar, dass der Kreis Wesel rund 500.000 Euro von der Kommune für die Betriebskosten der Straßenbahnlinie 903 einfordert. Das Geld wollte die Stadt nicht zahlen und legte im Juli deshalb Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. „Wir haben zunächst Akteneinsicht gefordert und die Verwaltungsakte auch bekommen“, wie Stadtsprecher Marcel Sturm auf Nachfrage mitteilte. Ziel der Kommune ist es, durch die Akteneinsicht die Situation genauer juristisch zu bewerten und zu prüfen, wie der Kreis Wesel auf die Höhe seiner Forderung gekommen ist. „Nun begründen wir die Klage“, so Sturm weiter.