Was die neue Verordnung für Dinslaken bedeutet Im Dinamare gilt jetzt 2G plus

Dinslaken · Geboosterte und Menschen, die vollständig geimpft und genesen sind br benötigen keinen zusätzlichen Test für einen Besuch des Bades.

 Für den Besuch des Dinamare gelten seit dem 13. Januar wieder neue Regeln.

Für den Besuch des Dinamare gelten seit dem 13. Januar wieder neue Regeln.

Foto: Stadtwerke Dinslaken

Auch im DINamare gilt ab heute, 13. Januar, die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Dies bedeutet 2G plus. Generell gilt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen weder einen Impf- noch einen Testnachweis. Sie müssen ihr Alter allerdings belegen können. Menschen ab 16 Jahren müssen für einen Besuch des Bades grundsätzlich vollständig geimpft oder vollständig genesen sein. Der Status „genesen“ gilt für Menschen, die in den letzten sechs Monaten an Covid erkrankt sind, wenn deren positiver PCR-Test vor mindestens 28 Tagen ausgestellt wurde.

Wer geboostert ist oder vollständig geimpft und genesen, braucht keinen weiteren Nachweis. Gleiches gilt für Schulpflichtige ab 16 Jahren, ihr Schülerausweis belegt, dass sie in der Schule dreimal die Woche getestet werden. Alle anderen Badegäste müssen zusätzlich zu ihrem Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.

Die QR-Codes der Corona-Apps zeigen derzeit nicht an, ob eine Person geboostert ist. Nur die Übersicht der Zertifikate – bzw. deren Historie bei mit Johnson & Johnson Geimpften – gibt Aufschluss über den Impfstatus und muss entsprechend vom Einlasspersonal kontrolliert werden.

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