Die Corona-Regeln in der Praxis Das Ordnungsamt bei der Party zu Gast

Dinslaken · Wer eine große Feier im so genannten „öffentlichen Raum“ plant, muss damit rechnen, dass das Ordnungsamt zwischendurch nach dem Rechten sieht. Es gibt aber Grenzen für das, was die Behörden kontrollieren können.

 Die Angestellte mit Mundschutz hinter der Theke und ein Zettel zur Besucherregistrierung: Vorkehrungen in der Pandemie (Symbolbild).

Die Angestellte mit Mundschutz hinter der Theke und ein Zettel zur Besucherregistrierung: Vorkehrungen in der Pandemie (Symbolbild).

Foto: dpa/Marijan Murat

Private Feiern ab 50 Personen, die nicht innerhalb der eigenen vier Wände stattfinden, sondern beispielsweise in Gaststätten und gemieteten Sälen, müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden. Mehr als 150 Leute dürfen es niemals werden. Gästelisten sind zu führen. Und sollte sich herausfinden lassen, wer sich beim Kneipenbesuch als „Dagobert Duck“ ins gereichte Kontaktverzeichnis eingetragen hat, dann wird Bußgeld fällig.