Dinslaken Die Politik hält an Aufsichtsräten fest

Dinslaken · Die Mehrheit im Dinslakener Hauptausschuss stimmt den Antrag des FDP-Stadtverordneten Bernd H. Minzenmay, auf Aufsichtsräte in städtischen Tochtergesellschaften zu verzichten, ohne Diskussion weg.

 Mit einem Bürgerbegehren haben die Dinslakener die Erhöhung der Bezüge von Aufsichtsratsmitgliedern städtischer Tochtergesellschaften gestoppt. Das System der Aufsichtsräte bleibt aber in der politischen Diskussion.

Mit einem Bürgerbegehren haben die Dinslakener die Erhöhung der Bezüge von Aufsichtsratsmitgliedern städtischer Tochtergesellschaften gestoppt. Das System der Aufsichtsräte bleibt aber in der politischen Diskussion.

Foto: Archiv

Schon einmal hatten SPD und CDU es nicht für nötig befunden, sich zur Sache zu äußern. Sie setzten mit ihrer Mehrheit die Anhebung der Bezüge von Mitglieder, die der Rat in die Aufsichtsratsgremien städtischer Tochtergesellschaft entsendet, durch. Die Folge ist bekannt. Es kam zum Bürgerbegehren, und die beiden großen Fraktionen vollzogen die Kehrtwende. Der Rat wird in der kommenden Woche den Beschluss zur Erhöhung der Bezüge zurücknehmen.

Gestern im Hauptausschuss ging's wieder um die Aufsichtsräte. Bernd H. Minzenmay (FDP) hatte beantragt, die Aufsichtsräte grundsätzlich abzuschaffen oder sie, wenn die Mehrheit dem nicht folgen wolle, zumindest drastisch zu verkleinern. Und wieder handelten SPD- und CDU-Fraktion nach dem gleichen Schema, ließen sich auf keine Diskussion ein und lehnten den Antrag ab.

Minzenmay hatte seinen Antrag damit begründet, dass die Bildung von Aufsichtsräten bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung - und um solche handelt es sich bei den städtischen Töchtern - keineswegs zwingend vorgeschrieben sei. Das so bei den Unternehmen eingesparte Geld werde über die Gewinnbeteiligung der Stadt zugute kommen. Gestern verwies der Freidemokrat dann noch einmal darauf, dass es ein Irrtum sei zu glauben, dass die Stadt über die Aufsichtsräte politischen Einfluss auf die Unternehmen nehmen könne. Aufsichtsräte müssten sich ausschließlich an den Interessen des jeweiligen Unternehmens orientieren. Politischer Einfluss könne ausschließlich über die Gesellschafterversammlungen ausgeübt werden.

In ihrer Stellungnahme zum FDP-Antrag bestätigte die Verwaltung zwar, dass die Einrichtung von Aufsichtsräten grundsätzlich nicht vorgeschrieben ist, verwies aber auf die Gemeindeordnung. Die lege fest, dass eine Kommune Unternehmen nur gründen oder sich daran beteiligen dürfe, wenn sie sich einen angemessenen Einfluss, insbesondere in einem Überwachungsorgan, sichere. Bei der Abschaffung von Aufsichtsräten müsse eine andere Kontrollinstanz geschaffen werden. Im Übrigen hätten sich die Dinslakener Aufsichtsräte seit vielen Jahren bewährt. Auch die Zweifel Minzenmays daran, dass alle in die Aufsichtsräte entsandten politischen Vertreter über die notwendige Qualifikation für diese Aufgabe verfügten, wies die Verwaltung zurück. Wie Bürgermeister Dr. Michael Heidinger gestern noch einmal betonte, hänge die Eignung zur Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandats keineswegs automatisch von der beruflichen Qualifikation ab. Aufsichtsratsmitglieder würden geschult und erhielten eine Einweisung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Die Forderungen Minzenmays, die Verwaltung solle "transparente und klar definierte Regeln für die Nominierung ausreichend qualifizierter Aufsichtsräte" aufstellen, erteilte Heidinger eine klare Absage. Bislang habe die Verwaltung keine Kenntnis davon, dass in die Aufsichtsräte nicht hinreichend qualifizierte Personen entsandt wurden. Falls der Rat Zweifel an der Befähigung eines Aufsichtsratsmitglieds habe, könne er dieses zudem jederzeit abberufen

(RP)
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