Dinslakener Gericht bestätigt Strafbefehl Das sind die Vorwürfe gegen Wendler-Ex Claudia Norberg

Dinslaken · Das Amtsgericht Dinslaken hat bestätigt, dass ein Strafbefehl gegen Claudia Norberg ergangen ist, die getrennt lebende Ehefrau von Schlagersänger Michael Wendler. Es geht um die Insolvenz des Plattenlabels CNI Records.

 Claudia Norberg, Unternehmerin und inzwischen getrennt lebende Ehefrau von Schlagersänger Michael Wendler.(Archivbild)

Claudia Norberg, Unternehmerin und inzwischen getrennt lebende Ehefrau von Schlagersänger Michael Wendler.(Archivbild)

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Reichwein, Christoph (crei)

„Ihr wird insbesondere Vereitelung der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott und falsche Versicherung an Eides Statt vorgeworfen“, sagt die Direktorin und somit Sprecherin des Amtsgerichts Dinslaken, Cornelia Flecken-Bringmann. Norberg habe dagegen Einspruch eingelegt.

Claudia Norberg war die Betreiberin des Plattenlabels CNI Records, bei dem unter anderem ihr Ehemann Michael Wendler unter Vertrag war. Die Firma meldete 2016 Insolvenz an.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 49-jährigen Norberg nun vor, sie solle „Vermögenswerte, die sie erlangt hatte – nämlich Autoren und Markenrechte – an ihren Ehemann übertragen haben in Kenntnis einer drohenden Zwangsvollstreckung und in Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit“, so Flecken-Bringmann. Vereinfacht ausgedrückt wird Norberg also zur Last gelegt, sie habe diese Werte beiseite geschafft, damit Gläubiger keinen Zugriff darauf erhalten würden, wenn das Geschäft pleite wäre.

Bei den besagten „Autoren- und Markenrechten“ geht es zum Beispiel um Rechte an Musikstücken, für deren Nutzung oder Verbreitung Geld gezahlt und ausgeschüttet wird. Diese Ansprüche sind also ein „geldwertes Vermögen“.

Zu dem Strafmaß, dass der Strafbefehl vorgesehen hatte, erteilt das Amtsgericht keine Auskunft. Nachdem Claudia Norberg Einspruch dagegen eingelegt hat, wird es nun voraussichtlich zu einer Verhandlung kommen. Einen Zeitplan dafür gibt es noch nicht.

Ein Strafbefehl ist im Vergleich zu einem Prozess ein „vereinfachtes Strafverfahren“. Er wird einer beschuldigten Person zugestellt, listet die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf und setzt eine Geld- oder Freiheitsstrafe dafür fest. Akzeptiert der oder die Beschuldigte den Strafbefehl, wird er einfach umgesetzt. Wird, wie in diesem Fall, Einspruch eingelegt, kommt es zu einer normalen Anklage.

(szf)
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