Schermbeck Der Kreis und die Pellets

Schermbeck · Um die eingelagerten Ölpellets in einer dafür nicht vorgesehenen Deponie der Firma Nottenkämper vor ihrer Haustür sorgen sich Mitglieder des Gahlener Bürgerforums (GBF).

 Die Nottenkämper-Berglandschaft im Gahlener Heisterkamp ärgert die Gahlener Bürger weitaus weniger als die verbotene massenhafte Einlagerung von Ölpellets und anderen hochgradigen Giftstoffen im Mühlenberg der Firma Nottenkämper.

Die Nottenkämper-Berglandschaft im Gahlener Heisterkamp ärgert die Gahlener Bürger weitaus weniger als die verbotene massenhafte Einlagerung von Ölpellets und anderen hochgradigen Giftstoffen im Mühlenberg der Firma Nottenkämper.

Foto: Scheffler

Verärgert zeigen sie sich über die Kreisverwaltung Wesel, deren dienstliche Verpflichtungen das Bürgerforum nach monatelangen Erfahrungen so bewertet, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Kreis Wesel bei der Düsseldorfer Bezirksregierung eingereicht wurde. Bei einer Pressekonferenz, an der auch die beiden Schermbecker Grünen-Ratsmitglieder Ulrike Trick und Holger Schoel teilnahmen, wurde vom GBF die Bilanz des Skandals gezogen.

Schermbeck: Der Kreis und die Pellets
Foto: Helmut Scheffler

Zwar sind - bis auf die Fraktion BfB - Politiker aller Ratsfraktionen an der Aufarbeitung des Ölpellets-Skandals beteiligt, aber die Gahlener haben das Gefühl, vom Schermbecker Bürgermeister und Gemeinderat im Stich gelassen zu werden. Im Mittelpunkt der Kritik steht aber die Kreisverwaltung. "Der Kreis will offensichtlich keinen Kontakt mit den unteren Ebenen", stellte Holger Schoel fest. Als fadenscheinig habe sich die Absage des Kreises zur Teilnahme an der Bürgerversammlung erwiesen. Als nicht hinzunehmendes Dienstvergehen wird die permanente Zurückhaltung von ausdrücklich erbetenen Informationen und Unterlagen bewertet. Mehrfach sei der Kreis Wesel schriftlich auf eine Öffnungsklausel des Umweltinformationsgesetzes hingewiesen worden, wonach eine Bekanntgabe zu erfolgen habe, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse besteht. Trotzdem sei der Kreis bei seiner "Verweigerungshaltung" geblieben und sei auch nicht bereit gewesen, zumindest eine teilweise geschwärzte Version von Gutachten bereitzustellen. "Der Kreis Wesel missachtet unseren Informationsanspruch", heißt es deshalb in der eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde, die mit der Bitte verbunden ist, die "Gutachten der Ingenieurbüros Asmus und Prabucki Ingenieure Beratungsgesellschaft mbH aus Essen und ahu AG aus Aachen" zur Verfügung zu stellen. In der Fachaufsichtsbeschwerde wird dem Kreis Wesel außerdem vorgeworfen, bislang keinen Tatbestand für eine Ordnungswidrigkeit bei der Firma Nottenkämper erkannt zu haben. Verwiesen wurde auf die aus Sicht der Bürger mangelnde Kontrolle des ehemaligen Prokuristen, der an der Firmenführung vorbei für die illegale Einlagerung von rund 30.000 Tonnen Ölpellets und andern hochgiftigen Materialien gesorgt haben soll. Der Kreis habe auch die Stellungnahme des Lanuv-Mitarbeiters ignoriert, der schriftlich mitgeteilt hat, dass man Ölpellets am Geruch erkennen müsse.

Misstrauen gegen die Firma Nottenkämper hält das GBF für angebracht. Die seitens der Firma geäußerte Opferrolle wolle man auf keinen Fall hinnehmen. Verwiesen wurde nicht nur auf zwei Skandale auf der firmeneigenen Deponie in den Jahren 1994 und 2001, sondern auch auf die Nicht-Information von Politikern, die im vergangenen Jahr den Mühlenberg besichtigten und mit keinem Wort von den verbotenen Ablagerungen unter ihren Füßen erfuhren. Unzufrieden ist das GBF auch mit der Bezirksregierung Münster - auch dort sei der Ölpellets-Skandal falsch bewertet worden. Als "Karussellspiel" empfinden die Bürger die Aufklärungssarbeit der Staatsanwaltschaften in Duisburg und Bochum. Während die Grünen verärgert sind, dass ihre Strafanzeige gegen die Firma Nottenkämper vom Sommer vergangenen Jahres trotz einer Anmahnung noch nicht bearbeitet wurde, ist das GBF zumindest froh, dass jetzt endlich alle Informationen und Handlungsstränge bei der Staatsanwaltschaft in Bochum zusammenfließen sollen. Die Gerichte sollten nun auch gegen BP ermitteln, fordert das GBF. Am heutigen Dienstag geht die Ermittlung in Bochum weiter. Wenn in diesem Verfahren herauskommen sollte, dass die BP schuldig gesprochen wird, dann würde die Erzeugerhaftung wirksam. Damit müsste die BP die Kosten für die Entfernung der Ölpellets aus der Nottenkämper-Abgrabung von BP bezahlt werden.

(hes)
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