Klang aus Dinslakens Fußgängerzone verschwunden CDU fordert Glocken für die City zurück

Dinslaken · Die Fassaden-Veränderung verstoße gegen die Gestaltungssatzung, so die CDU. Das Glockenspiel müsse wieder angebracht oder ersetzt werden. Aus Sicht der Partei sollte seine Entfernung zudem durch die Stadt geahndet werden: Es könnten hohe Bußgelder fällig werden.

 Das Stammen-Haus in der Dinslakener Fußgängerzone, neben dem Fenster ein Plakat, auf dem Boden ein Kreideschriftzug.

Das Stammen-Haus in der Dinslakener Fußgängerzone, neben dem Fenster ein Plakat, auf dem Boden ein Kreideschriftzug.

Foto: Zehrfeld

Unten am leerstehenden Ladenlokal des renovierten Stammen-Hauses hat jemand ein selbst geschriebenes Plakat aufgehängt, auf dem Pflaster prangt ein großer Schriftzug in Kreide: „Wir wollen unsere Glocken wieder.“ Die einst schmuckvolle Fassade des Hauses in der Dinslakener Fußgängerzone ist jetzt glatt und grau, das Glockenspiel ist verschwunden – das ist der Stand der Dinge nach Verkauf und Sanierung der Immobilie. Das hat Kritik ausgelöst, immerhin gehörten die Glocken zu Stadtbild und Geschichte. Die CDU fordert nun die Wiederherstellung und will, dass die Sache Konsequenzen hat.

„Eine solch umfangreiche Sanierung ist aus rechtlicher Sicht nur dann erlaubt, wenn das geltende Ortsrecht berücksichtigt wird“, schreibt Stefan Buchmann, Vorsitzender des Planungsausschusses des Stadtrats. „Es ist offensichtlich, dass die seit einigen Jahren gültige Gestaltungssatzung der Stadt Dinslaken für die Innenstadt hier grob missachtet worden ist.“

Die Satzung fordere, „dass bei Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen die charakteristischen Fassadenelemente bleiben oder bei Entfernung durch gleichwertige Gestaltungselemente ersetzt werden“. Das Glockenspiel sei ein solches charakteristisches Fassadenelement, und es müsse „aus unserer Sicht wieder angebracht beziehungsweise angemessen ersetzt werden“.

Das Beispiel zeige, „dass die notwendigen Regelungen der Gestaltungssatzung noch deutlicher in das Bewusstsein der Hauseigentümer vertieft werden muss“, ergänzt Hans-Georg Hellebrand, Vorsitzender des Rats-Ausschusses für Sicherheit und Ordnung. „Ein Schutz der letzten verbleibenden und identitätsstiftenden Bauten aus der Dinslakener Geschichte ist ohne die Mitarbeit der Eigentümer nicht möglich. Eigentum verpflichtet, insbesondere wenn es sich dabei um stadtbildprägende Bauten handelt. Von der Stadt erwarten wir in Zukunft ein wachsames Auge.“ Es sollten Regelmechanismen geschaffen werden, die es möglich machten, geplante, nicht satzungskonforme Veränderungen, frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

Die CDU habe für die Akzeptanz der Gestaltungssatzung gekämpft und versucht, jeden Eigentümer, Einzelhändler und Gastronomen mitzunehmen, blickt Hans-Georg Hellebrand zurück. „Das vielleicht aus Unkenntnis resultierende Verhalten des Bauherrn, ist für all diejenigen ein Schlag ins Gesicht, die die Gestaltungssatzung einhalten und entsprechend in den letzten Jahren investiert haben.“ Ironischerweise sei das Stammen-Haus in der Broschüre zur Gestaltungssatzung auch noch als Beispiel für eine gelungene Fassade aufgeführt. „So ein Vorgang darf sich in unserer Stadt nicht noch einmal wiederholen“, fordert Hellebrand.

Die CDU-Fraktion fordere den Eigentümer der Immobilie nun auf, das Glockenspiel wieder anzubringen. Darüber hinaus teilt die CDU-Fraktion mit, sie erwarte von Bürgermeister Michael Heidinger, „dass die Missachtung der Gestaltungssatzung durch den Eigentümer seitens der Stadt geahndet wird“. In der Gestaltungssatzung sei geregelt, dass bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhoben werden können. „Aus Sicht der CDU-Fraktion müssen die in der Gestaltungssatzung vorgesehenen Sanktionen konsequent angewandt werden“, erklärt sie.

Das Stammen-Haus war im Mai 2019 durch die Lebenshilfe verkauft worden. Dabei soll über den Erhalt des Glockenspiels gesprochen worden sein, vertraglich festgelegt wurde das aber nicht.

(szf)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort