IS-Kämpfer aus Dinslaken Bundesanwaltschaft erhebt Mordanklage gegen Nils D.

Dinslaken · Wegen Mordes in drei Fällen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen IS-Dschihadisten Nils D. aus Dinslaken erhoben. Der 27-Jährige soll unter anderem Gefangene für den IS gefoltert haben.

IS-Terrormiliz: Prozess gegen Nils D. 2016
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Foto: dpa, fg lof

Der 27-Jährige sei hinreichend verdächtig, in drei Fällen als Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien "aus niedrigen Beweggründen grausam einen Menschen getötet und hierdurch auch gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstoßen zu haben", erklärte die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe. Die Anklage wurde demnach Mitte Juli vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf erhoben.

D. soll von Juli bis November 2014 als IS-Mitglied einer sieben- bis achtköpfigen Gruppe angehört haben, die in einem IS-Gefängnis in Syrien regelmäßig Gefangene folterte. Dadurch sollten ihnen Geständnisse abgepresst werden. "In mindestens drei Fällen kamen hierbei nach gemeinsamer Folter durch den Angeschuldigten und zwei weiterer IS-Mitglieder Gefangene ums Leben", erklärte die Bundesanwaltschaft. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hatte bereits Ende März 2018 Haftbefehl gegen D. erlassen. Er befindet sich derzeit in anderer Sache in Haft.

D. wurde im März 2016 vom OLG Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Er soll im Oktober 2013 nach Syrien gereist sein und sich Anfang März 2014 dem IS angeschlossen haben. Als IS-Mitglied sei er unter anderem in eine Spezialeinheit zur Festnahme von Deserteuren und in die Verwaltung von dessen Gefängnissen eingebunden gewesen. Auch habe er als Dolmetscher fungiert. Zudem habe er beim bewaffneten Transport von verletzten IS-Kämpfern und der Bestattung eines toten Gefangenen geholfen.

(csi/AFP)
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