Hintergrund Bezirksregierung überweist 37.500 Euro

Dinslaken · Warum der Deichverband Mehrum die Kosten für die umstrittene Erbentagswahl im Januar 2010 nicht tragen muss und warum das Oberlandesgericht in Münster den Spruch der ersten Instanz korrigiert hat.

Erbentagswahl im Januar 2010. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass der Deichverband Mehrum die Kosten nicht tragen muss.

Erbentagswahl im Januar 2010. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass der Deichverband Mehrum die Kosten nicht tragen muss.

Foto: MB

Der Deichverband Mehrum erhält die Kosten für die Erbentagswahl im Januar 2010, die die Bezirksregierung ihm berechnet hat, erstattet. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in dieser Woche entschieden, wie Deichgräf Ingo Hülser gestern mitteilte. Damit ist dann auch ein Schlussstrich gezogen unter heftige Querelen um die Erbentagswahl, die im Jahr 2009 ihren Anfang nahmen.

Die Erbentagswahl hätte in diesem Jahr turnusgemäß erfolgen müssen. Der erste Termin platzte, weil weitaus mehr Wahlberechtigte erschienen, als die Organisatoren um den damaligen, inzwischen gestorbenen Deichgräf Hans-Dieter Langenfurth erwartet hatten. Dann entspann sich ein Streit zwischen Langenfurths Getreuen und denen des Vorsitzenden der Bürgerinitiative Bergbaubetroffener, Klaus Friedrichs.

Langenfurth wollte durchsetzen, dass verhinderte Deichverbandsmitglieder bei der Erbentagswahl nur von Mitgliedern vertreten werden dürfen. Friedrichs pochte auf die Verbandssatzung, wonach auch Nichtmitglieder als Vertreter wählen dürfen. Diese Auffassung teilte die Bezirksregierung und zog die Wahl, weil der Deichgräf nicht nachgab, an sich; mit der Durchführung beauftragte sie den TÜV. Die Wahl fand dann im Januar 2010 statt. Bei der Erbentagswahl setzten sich nur Langenfurths Getreue durch. Die BiB-Leute bekamen kein Mandat.

Und dann entbrannte ein Streit über die Kosten der Wahl. Weil die Bezirksregierung die Erbentagswahl an sich gezogen hatte, meinte der Deichverband, dass die Behörde dann auch bezahlen müsse. Als der Deichverband jedoch eine Rechnung aus Düsseldorf über rund 40 000 Euro erhielt, klagte er. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Bezirksregierung Recht. Die Kosten für die Wahl mussten auf alle Deichverbandsmitglieder umgelegt werden. Den Düsseldorfer Richterspruch hat jetzt das Oberverwaltungsgericht korrigiert. Auf seinen Vorschlag hin kam es zu einem Vergleich. Die Bezirksregierung Düsseldorf zahlt dem Deichverband 37.500 Euro zurück. Dafür ist das Klageverfahren dann insgesamt beendet.

In der mündlichen Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin beim Oberverwaltungsgericht klar gemacht, dass die Bezirksregierung keinen Anspruch auf Kostenerstattung habe. Dass die Bezirksregierung die dann vom TÜV durchgeführte Wahl an sich gezogen habe, sei rechtswidrig gewesen, da eine Anordnung, die gegen den Deichverband hätte vollstreckt werden dürfen, nicht erfolgt sei. Der Deichverband müsse lediglich die Kosten tragen, die er eingespart habe, weil er die Wahl nicht durchgeführt hat. Diese Einsparung hat das Gericht auf etwa 2500 Euro beziffert.

Die Erbentagswahl 2014 ist inzwischen ohne Probleme durchgeführt worden, so dass ein Eingreifen der Bezirksregierung nicht erforderlich war.

(RP)
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