Dinslaken Anmelden für die Grundschulen

Dinslaken · Die Anmeldetermine für alle Grundschulen in Dinslaken sind am Montag, 16. Oktober, und Dienstag, 17. Oktober. Die Benachrichtigung ist mitzubringen.

Die Anmeldungen für das nächste Grundschuljahr stehen an. Am 1. August 2018 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Alle älteren Jungen und Mädchen, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht eingeschult wurden, sind ebenfalls anzumelden.

Gemäß dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen können Kinder, die nach dem 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung wird von der Schulleitung getroffen. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten. In dieser Benachrichtigung ist die jeweils nächstgelegene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat der jeweiligen Schule entgegen. Die Benachrichtigung ist bei der Anmeldung mitzubringen. Die Anmeldetermine für alle Grundschulen sind am Montag, 16. Oktober, und Dienstag, 17. Oktober, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Es wird gebeten, bei der Anmeldung das schulpflichtig werdende Kind vorzustellen.

Erziehungsberechtigte, die keine Benachrichtigung erhalten, sollten sich unverzüglich mit dem Fachdienst Schule und Sport der Stadt Dinslaken, City Tower, Hans-Böckler-Straße 10-12, zweite Etage, Telefon 02064 66248, in Verbindungs setzten.

Erziehungsberechtigte, deren Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen, werden nicht schriftlich benachrichtigt. Sie werden von der Verwaltung gebeten, sich während der Anmeldetermine an das Sekretariat der gewählten Grundschule zu wenden und zur Anmeldung das Kind vorzustellen. Das Familienbuch ist mitzubringen. Es wird empfohlen, die genannten Termine für die Beantragung der Aufnahme des Kindes einzuhalten.

Etwaige Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder auf Befreiung vom Besuch der öffentlichen Grundschule sind an die Leitung derjenigen Schule zu richten, bei der das Kind angemeldet werden soll.

(RP)
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