Hintergrund 54.785 Dinslakener haben Sonntag das Wort

Dinslaken · Beim Bürgerentscheid geht es um die künftige Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Einige der wichtigen Fragen und Antworten.

Dinslaken (aha) Morgen sind die Dinslakener aufgerufen, beim Bürgerentscheid über die Zukunft des Bahnhofsvorplatzes zu entscheiden. Planungen der Stadt sehen eine neue Verkehrsführung sowie die Errichtung eines Parkhauses, einer Parkpalette und eines Fahrradparkhauses vor. Die Fragestellung des Bürgerentscheids, der aus einem Bürgerbegehren hervorging, lautet dagegen: "Sind Sie für die Beibehaltung der derzeitigen Verkehrsführung sowie der Parkplatzsituation bei der Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes?"

Ist überhaupt schon etwas beschlossen? Der Bauausschuss hat am 7. März 2017 die Planung für die Erstellung bewilligungsreifer Unterlagen an das Büro Planorama, den Sieger des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs zur Gestaltung des Bahnhofsplatzes, vergeben. Gibt es einen Entwurf für den Fall, dass die Bürger mehrheitlich mit "Ja" stimmen? Nein. Die Verwaltung wird rechtlich prüfen, welcher Handlungsspielraum in diesem Fall für die Umgestaltung besteht

Sind noch Änderungen an dem Siegerentwurf möglich? Laut Vertrag ist zwar der Siegerentwurf Planungsgrundlage, aber es ist "vereinbart, auch Planungsalternativen zu erstellen", so die Stadt.

Könnte auch die im Siegerentwurf vorgesehene Verkehrsführung noch geändert werden? Stadt: "Zielsetzung der Umgestaltung ist die Entflechtung der unterschiedlichen Verkehrsarten in dem Bereich. Derzeit wird der Siegerentwurf planerisch untersucht und konkretisiert. Dazu werden Varianten erarbeitet, die auch die Verkehrsführung mit einbeziehen."

In welchem Zeitrahmen könnte der Entwurf (bei einem mehrheitlichen Nein) umgesetzt werden? Laut Stadt kann "nach Erhalt der Förderzusage mit politischem Beschluss die Ausführungsplanung begonnen werden und die Vergabe der Bauleistungen erfolgen". Bis dahin dauere es mindestens drei Jahre.

Was ist mit der Zukunft der Straßenbahnlinie 903? Die ist noch offen. Der Kreis Wesel und Duisburg haben eine Vereinbarung abgeschlossen. Damit hat der Kreis Wesel als ÖPNV-Aufgabenträger ab 2020 den Betrieb der Linie 903 auf Dinslakener Gebiet gesichert. Über die Finanzierung muss der Kreistag entscheiden. "Dabei ist von einer ausschließlichen Belastung der Stadt Dinslaken auszugehen, weil die 903 ausschließlich in Dinslaken verkehrt und ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Dinslaken im Kreis Wesel ist", so der Kreis. Die Stadt Dinslaken hingegen will den Kreis in die finanzielle Verantwortung nehmen.

Welche Kosten entstehen? Die notwendige Herstellung der Barrierefreiheit auf dem Platz wird mit acht Millionen Euro veranschlagt. Für die von der Stadt geplante große Umgestaltungslösung sind derzeit 14 Millionen Euro veranschlagt. Zusätzlich zu den acht Millionen für den Platz sind das fünf Millionen Euro für Gutachten zur Prüfung der Umsetzbarkeit sowie für Hochbauten wie Parkhaus bzw. der Parkpalette. Die tatsächlichen Kosten sind von der weiteren Planung abhängig. Das Fahrradparkhaus ist mit 700 .000 Euro veranschlagt.

Gäbe es Fördermittel für beide Varianten - also die Herstellung der Barrierefreiheit und für die "große Lösung"? Die Bezirksregierung kann zur Förderfähigkeit der "kleinen Lösung" derzeit nichts sagen: "Grundlage für die Einschätzung der Förderfähigkeit ist immer der ganze Entwurf." Generell gibt es Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Haltestellen. Nach Auskunft des VRR fördert dieser "grundsätzlich Maßnahmen von Kommunen und Verkehrsunternehmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur". Laut Stadt ist "ein barrierefreier Umbau der Haltestellen in der heutigen Breite und Form technisch nicht möglich". Die Stadt hofft für die "große Lösung" auf Fördermittel aus verschiedenen Töpfen.

Ist eine Neukonzeption des Bahnhofsplatzes Bedingung, um Fördermittel zu erhalten? Ausschlaggebend laut Bezirksregierung ist: "Die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ist ein Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, das vom Rat der Stadt beschlossen wurde. Gemäß Stadtentwicklungskonzept zielt die Umgestaltung des Bahnhofsplatzes vor allem auf eine Stärkung der Funktionalität und Aufenthaltsqualität sowie auf eine höhere Attraktivität des Bahnhofsplatzes als Eingangstor zur Innenstadt." Im Vorfeld des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs habe die Stadt eine Machbarkeitsstudie erstellt, in der "mögliche Optimierungspotenziale zur Verkehrsabwicklung und zur Verkehrsordnung untersucht wurden". Die Ergebnisse dieser Studie seien, so die Bezirksregierung, in den Wettbewerb eingeflossen. "Sollte die Stadt Dinslaken also im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms 2019 einen Förderantrag zur Umgestaltung des Bahnhofsplatzes stellen, so ist seitens der Stadt darzulegen, wie mit dem dann eingereichten Entwurf die funktionalen und gestalterischen Ziele des Stadtentwicklungskonzepts erreicht werden", so die Antwort der Bezirksregierung. Die Antragsfrist für die Förderung nach Step 2019 ist der 7. Dezember 2018.

Kann Dinslaken den Umbau des Bahnhofsplatzes auch finanzieren, wenn keine Fördermittel fließen? Dinslaken könnte den Bahnhofvorplatz zwar auch ohne Fördermittel realisieren, jedoch müsste dann die gesamte Summe kreditfinanziert werden, so die Stadt.

Sind das Parkhaus und das Fahrradparkhaus auch förderfähig oder fallen sie wegen Rentierlichkeit aus der Förderung? Bei der Bezirksregierung sind Kfz-Parkhäuser "grundsätzlich nicht förderfähig". Möglicherweise seien sie im Rahmen der Nahverkehrs-Förderung des Verkehrsverbundes Rhein/Ruhr als P+R-Anlagen förderfähig. Bei den Einnahmen des Fahrradparkhauses kommt es auf die Ausrichtung an: Fahrradstationen, die Parken und weitere Serviceeinrichtungen mit Personal vorsehen, seien bei der Bezirksregierung förderfähig. Fahrradstellplätze an Bahnhöfen und Haltestellen können nicht von der Bezirksregierung aber eventuell vom VRR gefördert werden.

(RP)
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